Rechtsschutz für Fuhrparkverantwortliche - Ausschlüsse
Für die Straf-Rechtsschutzdeckung gelten folgende Ausschlüsse:
Strafrechtsschutz
Die Ausschlüsse zum Strafrechtsbereich orientieren sich an den aus der Industrie Strafrechtsschutz bekannten Ausschlüssen (Näheres erfahren Sie unter Industrie Strafrechtsschutz).
Vorsatzverurteilung
Der Versicherungsschutz entfällt rückwirkend bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat. In diesem Fall ist der Versicherte verpflichtet, der Rechtsschutzversicherung die erbrachten Leistungen insoweit zu erstatten, als sie die rechtskräftig festgestellte Vorsatztat betreffen. Das Rückforderungsrecht entfällt bei Abschluss des Verfahrens durch einen Strafbefehl.
Wettbewerbsbeschränkende Maßnahmen
Es besteht kein Versicherungsschutz für Verfahren in Zusammenhang mit Preis-, Ausschreibungs-, Quoten- und Marktabsprachen.
Schadenersatz Rechtsschutz
Beim Schadenersatz Rechtsschutz besteht kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
im ursächlichen Zusammenhang mit Krieg, feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik oder Aussperrung;
aufgrund von Rechtsschutzfällen, die die VN oder die versicherten Personen vorsätzlich und rechtswidrig verursacht haben;
wenn der voraussichtliche Kostenaufwand in einem krassen Missverhältnis zu dem angestrebten Erfolg steht und keine besonderen Belange der VN oder der versicherten Personen entgegenstehen.