Rechtsschutz für Fuhrparkverantwortliche - Bewertung
Im Hinblick auf die nicht zu unterschätzenden strafrechtlichen Risiken, die einen Fuhrparkverantwortlichen treffen, ist der Abschluss einer speziellen Rechtsschutzversicherung durchaus erwägenswert. Zu prüfen wäre allerdings, ob bereits eine sogenannte Industrie Strafrechtsschutz vom Unternehmen abgeschlossen wurde und wie diese Police hinsichtlich des Verkehrsbereichs ausgestaltet ist.
Eventuelle Überschneidungen mit Deckungsinhalten anderer bestehender Rechtsschutzversicherungen müssen (u.a. bei der Prämie) berücksichtigt werden.