Rechtsschutz für Fuhrparkverantwortliche - Örtlicher Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt in Europa, den europäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren und Madeira, soweit ein Gericht oder eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich zuständig ist oder zuständig wäre, wenn ein gerichtliches oder behördliches Verfahren eingeleitet würde.
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen außerhalb des Geltungsbereiches nach Abs. 1 trägt die Rechtsschutzversicherung bei Rechtsschutzfällen, die dort während eines längstens zwölf Wochen dauernden Aufenthaltes eintreten, die versicherten Kosten bis zu einem Höchstbetrag von z.B. 60.000 EUR pro Aufenthalt.