Rechtsschutz für Fuhrparkverantwortliche - Rechtlicher Hintergrund
Den Fahrzeughalter in einem Unternehmen treffen Auswahl-, Organisations- und Kontrollpflichten in Bezug auf
die Eignung des Fahrers (gültige Fahrerlaubnis, Gesundheitszustand)
den Zustand des Fahrzeugs (Technik, Ladung) und
die Sicherheit der Fahrt (Lenk- und Ruhezeiten).
Die Verletzung dieser Pflichten ist Straf- und Bußgeldbewehrt. So wird zum Beispiel gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft, wer als Halter eines Kraftfahrzeuges anordnet oder zulässt, dass jemand ein Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat.
Hinweis