Verkehrsrechtsschutz - Mitversicherte Personen
Im Rahmen des Verkehrsrechtsschutz sind mitversichert berechtigte Fahrer sowie Insassen der versicherten Fahrzeuge. Versicherungsschutz der Rechtsschutzversicherung als Insasse hat der VN nur, wenn er sich in einem auf ihn zugelassenen Fahrzeug befindet.
Hinweis