Verkehrsrechtsschutz - Versicherte Eigenschaften
Dieser Versicherungsschutz des Verkehrsrechtsschutz erstreckt sich auf die Eigenschaft als
Fahrer fremder Fahrzeuge
Mieter eines Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges zum vorübergehenden Gebrauch
Fahrgast in einem öffentlichen oder privaten Verkehrsmittel
Fußgänger
Radfahrer
Der Begriff des Mieters ist weit auszulegen. Deshalb genießt der Versicherungsnehmer auch als Entleiher eines Fahrzeugs oder eines Anhängers Versicherungsschutz.
Tipp