Vermögenschaden Rechtsschutz - Deckungsausschlüsse
Der Ausschlusskatalog ist in der Vermögensschaden Rechtsschutzversicherung recht begrenzt.
Vertragsstrafen
Nicht versichert ist die Abwehr von Haftpflichtansprüchen wegen Vertragsstrafen, Bußen sowie Entschädigungen mit Strafcharakter (z. B. punitive oder exemplary damages).
Vorsatz
Der Versicherungsschutz der Rechtsschutzversicherung entfällt rückwirkend, wenn rechtskräftig festgestellt wird, dass der Versicherte den Vermögensschaden vorsätzlich herbeigeführt hat. In diesem Fall hat der Versicherte die erbrachten Leistungen zurückzuerstatten.