Vermögenschaden Rechtsschutz - Neue Risiken
Für Risiken, die für den Versicherten nach Abschluss der Versicherung neu entstehen, besteht ebenfalls Versicherungsschutz, wenn die Rechtsschutzversicherung die Veränderung zur nächsten Hauptfälligkeit angezeigt wird und eine Einigung über eine Prämienanpassung innerhalb von drei Monaten nach der Hauptfälligkeit erzielt wird.
Wird keine Einigung über eine Prämienanpassung erzielt und/oder tritt der Versicherungsfall ein und ist eine Anzeige nicht spätestens zur Hauptfälligkeit erfolgt, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend zur Hauptfälligkeit.