Vermögenschaden Rechtsschutz - Prüfung auf Erfolgsaussichten
Der Versicherungsschutz setzt die Bejahung hinreichender Erfolgsaussichten durch den Versicherer voraus. Lehnt dieser den Versicherungsschutz mangels hinreichender Erfolgsaussichten ab, so kann der Versicherte den für ihn tätigen Rechtsanwalt veranlassen, dem Versicherer gegenüber eine begründete Stellungnahme zu den Erfolgsaussichten abzugeben. Auf die Möglichkeit der Stellungnahme hat die Rechtsschutzversicherung den Versicherten bei der Ablehnung des Versicherungsschutzes hinzuweisen.
Die Entscheidung des Rechtsanwalts ist für beide Seiten bindend, es sei denn, dass sie offenbar von der wirklichen Sach- oder Rechtslage erheblich abweicht. Die Kosten für diesen sog. Stichentscheid hat der Versicherer dann zu tragen, wenn der Rechtsanwalt der Auffassung des Versicherten zustimmt.