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Vermögenschaden Rechtsschutz - Selbstbehalt

Vermögenschaden Rechtsschutz - Selbstbehalt

Tipps und Infos zum Thema Vermögenschaden Rechtsschutz - Selbstbehalt.

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Vermögenschaden Rechtsschutz

Vermögenschaden Rechtsschutz - Selbstbehalt

Es ist möglich und üblich, in der Vermögensschaden Rechtsschutzversicherung eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Diese beträgt häufig 2.500 oder 5.000 EUR.

Für zeitlich und ursächlich zusammenhängende Versicherungsfälle erfolgt der Abzug der Selbstbeteiligung insgesamt nur einmal.

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