Vermögenschaden Rechtsschutz - Vorsorglicher Rechtsschutz
Im Rahmen der Vermögensschaden Rechtsschutzversicherung gewähren die Versicherer auch einen vorsorglichen Rechtsschutz. Versicherte können in Abstimmung mit der Rechtsschutzversicherung einen Rechtsanwalt mit der Vertretung ihrer Interessen hinsichtlich der vorsorglichen Beratung zur Abwehr von Haftpflichtansprüchen beauftragen, wenn alternativ oder kumulativ
gegen die Versicherungsnehmerin oder Tochtergesellschaften ein Leistungs- oder Unterlassungsanspruch mit einem Streitwert von mindestens 100.000 Euro geltend gemacht wird;
gegen versicherte Personen durch eine Behörde eine Untersuchung eingeleitet wird, die sich auf die Organtätigkeit bezieht;
versicherten Personen Entlastung nicht erteilt wird;
Anstellungsvertragsaufhebungen angedroht oder vorzeitige Kündigungen von Anstellungsverträgen ausgesprochen werden;
vereinbarte Leistungen aus Anstellungsverträgen oder Verträgen, die hiermit in unmittelbarem Zusammenhang stehen, nicht erbracht oder gekürzt werden;
Sondergutachten gemäß § 142 Aktiengesetz oder ähnlichen Rechtsvorschriften erstellt werden.