Anstellungsvertrags Rechtsschutz - Versicherungsfall
Der Versicherungsfall gilt in dem Zeitpunkt als eingetreten, in dem der Versicherte oder ein anderer einen Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften begonnen hat oder begonnen haben soll, wodurch eine Anstellungsvertragsstreitigkeit ausgelöst wurde.
Es gilt also auch hier, wie beim Vermögensschaden Rechtsschutz, die so genannte Verstoßtheorie. Es kommt somit nicht darauf an, wann ein Anspruch gegen die versicherte Person erhoben wird.
Sind für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen mehrere Versicherungsfälle ursächlich, ist der erste entscheidend, wobei jedoch jeder Versicherungsfall außer Betracht bleibt, der länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes der Rechtsschutzversicherung eingetreten ist.
Hinweis