Firmenrechtsschutz - Vertragsrechtsschutz
Einige Versicherer gewähren in der Berufsrechtsschutz-Versicherung durch eine Zusatzklausel Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für sogenannte Hilfsgeschäfte:
Der Versicherungsschutz durch den Firmenrechtsschutz wird auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Vertrags- und Sachenrecht ausgedehnt, soweit ein unmittelbarer Zusammenhang mit den Büro-, Praxis-, Betriebs- oder Werkstatträumen und ihrer Einrichtung besteht. Dies gilt auch für die sich darauf beziehenden Versicherungsverträge. Der Versicherungsschutz der Rechtsschutzversicherung erstreckt sich insoweit auch auf die außergerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen.
Ausgeschlossen ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen im Zusammenhang mit Produktionsmaschinen, die unmittelbar der Erlangung des Firmenzieles dienen und somit nicht nur Nebengeschäfte zur eigentlichen Tätigkeit der Firma oder Berufsausübung sind.
Nicht im Firmenrechtsschutz versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet-, Pacht-, Leasing- oder vergleichbaren Nutzungsverhältnissen sowie aus der Anschaffung, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken, Firmen und Betriebsteilen sowie Praxen.
Ferner sind die Rechtsschutzversicherer vereinzelt bereit, die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus anderen Versicherungsverträgen der rechtsschutzversicherten Firmen, die im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit stehen, einzuschließen.



