Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz - Versicherte Personen
Versichert sind im Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz folgende Personengruppen,
der Versicherungsnehmer
der eheliche oder nichteheliche Lebenspartner des VN
die minderjährigen Kinder
die volljährigen unverheirateten Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Diese dürfen noch keine auf Dauer gerichtete Tätigkeit aufgenommen und dafür ein leistungsbezogenes Entgelt bezogen haben. Keine Deckung besteht im Verkehrsbereich in der Eigenschaft als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter oder Leasingnehmer eines auf den eigenen Namen zugelassenen Motorfahrzeuges
alle Personen einschließlich der volljährigen Kinder als berechtigte Fahrer und Insassen jedes bei Vertragsabschluss der Rechtsschutzversicherung oder während der Laufzeit auf den VN, dessen Lebenspartner oder die minderjährigen Kinder zugelassenen bzw. mit einem Versicherungskennzeichen versehenen oder zum vorübergehenden Gebrauch angemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeugs zu Lande
der Miteigentümer des land- bzw. forstwirtschaftlichen Betriebes, sofern er im Versicherungsschein genannt ist, im Betrieb mitarbeitet oder dort wohnt
der eheliche oder nichteheliche Lebenspartner sowie die minderjährigen Kinder des im Versicherungsschein genannten Miteigentümers
Altenteiler, soweit sie im Betrieb des VN wohnen
der eheliche oder nichteheliche Lebenspartner des Altenteilers sowie deren minderjährige Kinder
alle im landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Betrieb beschäftigten Personen bei Ausübung einer Tätigkeit für den Betrieb.