Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz
Der Leandwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz des § 27 ARB ist speziell auf land- und forstwirtschaftliche Betriebe zugeschnitten und stellt eine Kombination aus Firmenrechtsschutz, Privatrechtsschutz und Verkehrsrechtsschutz dar.
Der Versicherungsnehmer erhält zum einen Versicherungsschutz im beruflichen Bereich als Inhaber eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes. Zum anderen genießt er aber auch im privaten Bereich und bei der Ausübung einer nicht selbständigen Nebentätigkeit Versicherungsschutz durch die Rechtsschutzversicherung. Somit hat der Nebenerwerbslandwirt, der hauptberuflich als Angestellter oder Arbeiter in einem anderen Betrieb tätig ist, insoweit einen umfassenden Versicherungsschutz. Der Kreis der mitversicherten Personen ist größer als bei den anderen Rechtsschutzarten.