Rechtsschutzversicherung - Versicherungssumme
Für die Leistungen der Rechtsschutzversicherung bildet die vereinbarte Versicherungssumme die Höchstgrenze bei jedem Versicherungsfall. Die aktuelle Versicherungssumme der Rechtsschutzversicherung ergibt sich aus dem Versicherungsschein. Sie sollte möglichst nicht unter 300.000 EUR liegen.
Wenn aufgrund desselben Versicherungsfalles gleichzeitig Leistungen für den VN und für mitversicherte Personen anfallen, werden die Leistungen in Bezug auf die Versicherungssumme gemäß § 5 Abs. 4 ARB zusammengezählt. Es erfolgt also keine Addition der Deckungssummen pro Person, sondern eine Addition der Gesamtleistungen.
Entsprechendes gilt für Zahlungen aufgrund mehrerer zeitlich und ursächlich zusammenhängender Rechtsschutzfälle.
Beispiel
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