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Rechtsschutzversicherung - Leistungsumfang

Rechtsschutzversicherung - Leistungsumfang

In unserem Lexikon werden Ihnen alle wichtigen Bergiffe wie zum Beispiel Rechtsschutzversicherung - Leistungsumfang erklärt.

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Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung - Leistungsumfang

Der VN verschafft sich mit dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung einen Anspruch gegenüber dem Versicherer, wonach dieser bestimmte Kosten, die beim VN im Zuge der Rechtsverfolgung anfallen, übernehmen muss.

Dieser Befreiungs- bzw. Zahlungsanspruch wird fällig, sobald der VN nachweist, dass er eine Zahlung zu erbringen oder die entsprechende Verpflichtung bereits erfüllt hat. In der Regel zahlt die Rechtsschutzversicherung die Kosten unmittelbar an die Kostengläubiger und befreit insoweit den VN von seiner Kostenschuld.

Gegenüber einem vorsteuerabzugsberechtigten VN ist der Rechtsschutzversicherer nur zum Ersatz der Kosten ohne Mehrwertsteuer verpflichtet. Es besteht also kein Freistellungsanspruch in Höhe des Mehrwertsteuerbetrages.

Kosten, die der VN anlässlich der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen selbst aufwendet (sog. Parteikosten), sind nur dann versichert, wenn sie ausnahmsweise positiv im Leistungskatalog aufgeführt sind (z.B. Reisekosten zu einem ausländischen Gericht).

Gemäß § 5 ARB erbringt und vermittelt der Versicherer Dienstleistungen zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen und übernimmt die dort im Einzelnen aufgeführten Kostenpositionen.

Hier finden Sie eine Übersichert der Leistungen und Kosten, welche durch die Rechtsschutzversicherung übernommen werden.
Kleiner Haken in grün Gerichtskosten
Kleiner Haken in grün Kautionskosten
Kleiner Haken in grün Kosten des Gegners
Kleiner Haken in grün Kosten für technische Sachverständige
Kleiner Haken in grün Rechtsanwaltskosten
Kleiner Haken in grün Reisekosten
Kleiner Haken in grün Schiedsverfahrenskosten
Kleiner Haken in grün Übersetzungskosten
Kleiner Haken in grün Verwaltungsbehördliche Kosten



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