Rechtsschutzversicherung - Zusätzliche Leistungsarten
Einige Rechtsschutzversicherer sehen in ihren ARB die Möglichkeit vor, über den Katalog des § 2 ARB 2010 hinausgehende Leistungsarten der Rechtsschutzversicherung einzubeziehen, im Wesentlichen ist dies der
Rechtsschutz in Ehesachen,
Rechtsschutz in Unterhaltssachen,
Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten,
Steuer Rechtsschutz,
Sozial Rechtsschutz,
erweiterte Beratungsrechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschaft und Erbrecht,
Verwaltungsrechtsschutz vor Gerichten,
Daten Rechtsschutz vor Gerichten und der
Rechtsschutz für telefonische Erstberatung im privaten Bereich.
Seite zurück
Hauptübersicht unseres Rechtsschutzversicherung Lexikon