NRV Rechtsschutzversicherung
Hier arbeiten wir gerade für Sie allgemeine Infos und Tarifbeispiele, sowie Bewertungen für die NRV Rechtsschutzversicherung ein. Die anfallenden Beiträge können Sie schon jetzt berechnen und vergleichen. Hier im Rechtsschutzversicherung Vergleich 2026 finden Sie weitere Infos und Bewertungen über die NRV und weitere Anbieter
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Rechtsschutzversicherung
Da die Abgrenzung zwischen privater und selbstständiger Tätigkeit über die Mitversicherung des Vertrags-Rechtsschutzes (s.u.) entscheidet, treten in diesem Bereich häufig Streitigkeiten auf, die vor Gericht ausgetragen werden. Ist eine Rechtsschutzversicherter Gesellschafter einer GmbH, auf deren Wirken er maßgeblichen Einfluss ausüben kann, betrifft dies nicht mehr seinen privaten Bereich und es handelt sich selbst dann nicht um die Verwaltung eigenen Vermögens, wenn er im Namen seiner Ehefrau eine Warenbestellung aufgibt.
Beim sog. Schiedsgutachterverfahren (Alternative 1 in § 18 ARB) besteht die Möglichkeit, die Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf eine Deckungsablehnung durch einen Schiedsgutachter verbindlich klären zu lassen. Bei dem von der zuständigen Rechtsanwaltskammer zu benennenden Schiedsgutachter soll es sich um einen Rechtsanwalt handeln, der in einem anderen Landgerichtsbezirk als der vom VN beauftragte Anwalt zugelassen ist. Einzelheiten sind in den Grundsätzen über das Schiedsverfahren geregelt.
Der VN hat gegenüber des Rechtsschutzversicherung Anbieter bestimmte Verhaltensregeln einzuhalten. Die Beachtung dieser sog. Obliegenheiten ist wichtig, um eine unter bestimmten Voraussetzungen im Falle ihrer Verletzung mögliche Leistungsfreiheit des Versicherers zu vermeiden. Zum einen gelten die im VVG geregelten gesetzlichen Obliegenheiten (z.B. vorvertragliche Anzeigepflichten gemäß §§ 19ff. VVG). Zum anderen sind die in den ARB vereinbarten Obliegenheiten zu beachten. Die ARB regeln sowohl Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles.
Im Unterliegensfall hat der Prozessfinanzierer alle Aufwendungen allein zu tragen. Zu einem Prozessfinanzierungsvertrag kommt es erst dann, wenn das Finanzierungsunternehmen umfangreiche Vorprüfungen u.a. zu den Erfolgsaussichten und zur Bonität des Gegners angestellt hat. Falls bereits eine NRV Rechtsschutzversicherung besteht, kann eine Prozessfinanzierung dann sinnvoll sein, wenn für den Prozessgegenstand kein Rechtsschutz geboten wird oder ein Risikoausschluss greift.
Der Versicherungsschutz durch die NRV Rechtsschutzversicherung bezieht sich nicht nur auf Inlandsfälle, sondern auch auf Auslandsfälle, sofern sie in den örtlichen Deckungsbereich der ARB fallen. Rechtsschutz besteht gemäß § 6 ARB, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln oder auf Madeira erfolgt und ein Gericht oder eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich zuständig ist oder zuständig wäre, wenn ein gerichtliches oder behördliches Verfahren eingeleitet würde.
Kosten, zu deren Übernahme ein anderer verpflichtet wäre, wenn keine NRV Rechtsschutzversicherung bestünde. Mit dieser sog. Subsidiaritätsklausel soll z.B. verhindert werden, dass ein Haftpflichtversicherer die Zahlung von Anwaltsgebühren mit der Begründung verweigern kann, der Geschädigte könne seine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen. Kosten, die auf Grund der vierten oder jeder weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahme je Vollstreckungstitel entstehen.
Wird Deckungsklage in der Form der Zahlungsklage erhoben, so entspricht der Streitwert dem Zahlungsanspruch. Bei einer Feststellungsklage wird der Streitwert in der Regel mit 80 Prozent vom Wert der insgesamt anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten veranschlagt. Wer einen Rechtsanwalt damit beauftragt, für ihn tätig zu werden, hat grundsätzlich auch die Anwaltsgebühren zu zahlen. Dies gilt auch, wenn eine NRV Rechtsschutzversicherung besteht. Im diesem Falle kann der Versicherte jedoch einen Anspruch gegen den Rechtsschutzversicherer auf Kostenerstattung.
Ein Arbeitnehmer beantragt Altersrente. Nach Sichtung der Unterlagen teilt ihm die BfA mit, dass die Versicherungsnachweise für mehrere Jahre fehlen. Er erhebt daraufhin Klage beim Sozialgericht mit dem Ziel der Anerkennung der angeblichen Fehlzeiten. Der VN genießt Versicherungsschutz als Kläger, Beklagter und als Beigeladener. Außergerichtliche Streitigkeiten in sozialrechtlichen Angelegenheiten (z.B. Einleitung eines Widerspruchs) werden von der Rechtsschutzversicherung nicht erfasst.
Soweit zum Begriff der Mutwilligkeit Gerichtsentscheidungen vorliegen, betreffen diese überwiegend Bagatelldelikte aus dem Verkehrsbereich. Manche Gerichte stellen hier überwiegend auf die Höhe des verhängten Bußgeldes ab, wobei die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bei einem verhängten Bußgeld in Höhe von 30 EUR häufig als Grenze für die Annahme von Mutwilligkeit angesehen wird. Andere Gerichte berücksichtigen weiterhin nicht nur das Missverhältnis zwischen Anwaltskosten und Geldbuße drohen.
Die Kosten für dieses Verfahren trägt die Rechtsschutzversicherung. Gegenstandswert ist nicht der Wert der Hauptsache, sondern der voraussichtlich notwendige Kostenaufwand in Höhe der eigenen und gegnerischen Anwaltskosten sowie ggf. der Gerichtskosten erster Instanz. Mit der Deckungsklage hat der VN die Möglichkeit, einen behaupteten Versicherungsanspruch gerichtlich feststellen zu lassen: Lehnt die Rechtsschutzversicherung den Versicherungsschutz endgültig ab oder behauptet der VN, dass der Schiedsspruch des Rechtsanwalts erheblich abweicht.
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Rechtsschutzversicherung
Wechselt der VN die im Versicherungsschein bezeichnete, selbst genutzte Wohnung oder das selbst genutzte Einfamilienhaus, geht der Versicherungsschutz auf
das neue Objekt über. Versichert sind Rechtsschutzfälle, die im Zusammenhang mit der Eigennutzung stehen, auch soweit sie erst nach dem Auszug aus dem
bisherigen Objekt eintreten. Gleiches gilt für Rechtsschutzfälle, die sich auf das neue Objekt beziehen und vor dessen geplantem oder tatsächlichem Bezug
eintreten.
Einige Rechtsschutzversicherung Anbieter erweitern den Baurisikoausschluss, indem auch Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Veräußerung oder der Finanzierung eines
mehr als zur Hälfte fremdfinanzierten und zur fremden Nutzung bestimmten Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles ausgeschlossen werden. Es besteht kein
Rechtsschutz für einen Rechtsstreit zwischen dem VN und einer Bank über die Rückabwicklung eines Darlehensvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz, wenn
das Darlehen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Kauf Eigentumswohnung aufgenommen wurde
Ein Mieter zahlt die vereinbarte Miete nicht. Einem Arbeitnehmer wird wegen unentschuldigtem Fernbleiben vom Arbeitsplatz gekündigt. Es reicht also nicht
aus, wenn jemand von einem gesetzlichen oder vertraglichen Recht Gebrauch macht, ohne dass dessen Ausübung einen Verstoß darstellt oder einen solchen
voraussetzt. Für den Fall des Verstoßes eines Gegners gegenüber einem vorausgegangenen Verstoß des VN gilt Folgendes: Es ist gleichgültig, ob der VN
angreifen oder sich verteidigen will.
Infos zur Rechtsschutzversicherung
Den umfassendsten Rechtsschutz für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Wohnungen und Grundstücken bietet § 29 ARB. Während der sog. Wohnungs- und Grundstücks
Rechtsschutz des § 2c ARB bereits in den Rechtsschutzkombinationen Landwirtschafts-Rechtsschutz (§ 27 ARB), Rechtsschutzversicherung für Selbstständige (§ 28 ARB)
und Rechtsschutz für Vermieter und Mieter (§ 29 ARB) versichert werden kann, umfasst § 29 ARB generell den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, sowie den
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten.
Ist der Rechtsschutzfall durch einen Kraftfahrtunfall im europäischen Ausland eingetreten und eine zunächst betriebene Regulierung mit dem
Schadenregulierungsbeauftragten bzw. der Entschädigungsstelle im Inland erfolglos geblieben, so dass eine Rechtsverfolgung im Ausland notwendig wird, dann
trägt die Rechtsschutzversicherung zusätzlich die Kosten eines inländischen Rechtsanwalts bei der Regulierung mit dem Schadensregulierungsbeauftragten bzw. der
Entschädigungsstelle im Inland.
Der VN streitet über die Rückzahlung eines Darlehens, das er der Handelsgesellschaft in seiner Eigenschaft als Gesellschafter gewährt hat. Nicht unter den
Ausschluss fallen somit andere am Gesellschaftszweck orientierte Tätigkeiten wie z.B. der An- und Verkauf von Waren. Der Ausschluss erfasst auch
Streitigkeiten im Gründungsstadium einer werdenden Handelsgesellschaft, unabhängig davon, ob der Eintrag im Handelsregister erfolgt ist. Der VN streitet über
die Rückzahlung eines Darlehens, das er der Handelsgesellschaft in seiner Eigenschaft als Gesellschafter gewährt hat.
NRV Rechtsschutzversicherung
Aus dem Kartell- und sonstigen Wettbewerbsrecht, Kartellrecht ist die Summe der Vorschriften, die den freien Wettbewerb in seinem Bestand erhalten und
fördern sollen. Dazu zählt insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hiernach sind z.B. Verträge, die Unternehmen oder Vereinigungen
von Unternehmen zu einem gemeinsamen Zweck schließen, sowie Beschlüsse von Vereinigungen von Unternehmen für die Rechtsschutzversicherung unwirksam, soweit sie geeignet sind, die Erzeugung
oder die Marktverhältnisse für den Verkehr des Wettbewerbs zu beeinflussen.
Übt aber der Arbeitgeber unzulässigen Druck aus, damit ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird, liegt bei entsprechenden Darlegungen zumindest ein behaupteter
Rechtsschutzfall vor. Gleiches gilt, wenn der Arbeitgeber den Ausspruch der NRV Rechtsschutzversicherung als sicher darstellt und in einem angebotenen Gespräch lediglich die
Modalitäten für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses darlegt. Da es in diesem Bereich keine gefestigte Rechtsprechung gibt, kommt es stets auf die
Umstände des Einzelfalls an.
Welche Aufgabe die Rechtsschutzversicherung dem VN gegenüber zu erfüllen hat, ist grundlegend in § 1 ARB umschrieben. Dort heißt es. Der Versicherer
erbringt die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des VN oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang (Rechtsschutz). Die
Rechtsschutzversicherung ist also - anders als die Haftpflichtversicherung, die begründete Schadenersatzansprüche Dritter durch Zahlung befriedigt - in
erster Linie eine Kostenversicherung.
Tipps zum Versicherungsgebiet Rechtsschutzversicherung
Zu den sonstigen Nutzungsverhältnissen zählen z.B. Wohnungsleihe und schuldrechtliche Wohnrechte sowie Nutzungsverhältnisse aufgrund eines
Grundstückskaufvertrages bis zum Besitzübergang. Die Anmietung von Ferienwohnungen, Campingplätzen und Hotelzimmern fällt nicht unter § 29 ARB. Es handelt
sich hier nämlich um kurzfristige Nutzungsverhältnisse, während der Rechtsschutzversicherung auf längerfristige Schuldverhältnisse abstellt.
Streitigkeiten aus Nutzungsverhältnissen unterliegen der Rechtsschutzversicherung.
Da die Rechtsschutzversicherung keinen uneingeschränkten Versicherungsschutz gewährt, kommt es nicht selten zu Deckungsablehnungen. Der Versicherer kann z.B.
vorvertragliche Ereignisse, das Eingreifen eines Risikoausschlusses oder auch mangelnde Erfolgsaussichten einwenden. Allerdings ist es nach der Rechtsprechung
nicht zulässig, dass eine Rechtsschutzversicherung, der die Deckung z.B. wegen einer Obliegenheitsverletzung oder eines Risikoausschlusses abgelehnt hat, sich
im Deckungsprozess erstmalig auf fehlende Erfolgsaussicht oder Mutwilligkeit beruft.
In der Rechtsschutzversicherung wird die Prämie als Jahresprämie berechnet, wobei eine unterjährige Zahlungsweise mit entsprechendem Ratenzuschlag möglich
ist. Regelmäßig gewähren die Rechtsschutzversicherer Rabatte (z.B. Mengenrabatte im Verkehrs-Rechtsschutz, Sonderrabatte für Selbstständige oder Single
Rabatte). Im Wohnungs- und Miet-Rechtsschutz wird die Versicherungsprämie grundsätzlich anhand folgender Faktoren berechnet: Wohneinheit bei selbst genutzter
Wohnung und Jahresbruttomiete bei vermieteten.
Allgemeines rund um das Thema Rechtsschutzversicherung
Als Schadenversicherung unterliegt auch die Rechtsschutzversicherung den Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes, speziell den §§ 125 bis 129 VVG.
Seit dem 1.1.2009 gilt die Fassung des VVG 2008 für alle Versicherungsverträge. Die wesentlichen Neuerungen für die Rechtsschutzversicherung sind folgende:
Wegfall des Alles-oder-Nichts-Prinzips bei Obliegenheitsverletzung, Gefahrerhöhung und grober Fahrlässigkeit, Wegfall der Kündigungspflicht bei
Obliegenheitsverletzungen vor Eintritt des Versicherungsfalles.
Ein Arbeitnehmer beantragt Altersrente. Nach Sichtung der Unterlagen teilt ihm die BfA mit, dass die Versicherungsnachweise für mehrere Jahre fehlen. Er
erhebt daraufhin Klage beim Sozialgericht mit dem Ziel der Anerkennung der angeblichen Fehlzeiten. Der VN genießt Versicherungsschutz als Kläger, Beklagter
und als Beigeladener. Außergerichtliche Streitigkeiten in sozialrechtlichen Angelegenheiten (z.B. Einleitung eines Widerspruchs) werden von
der NRV Rechtsschutzversicherung nicht erfasst.
Da die Abgrenzung zwischen privater und selbstständiger Tätigkeit über die Mitversicherung des Vertrags-Rechtsschutzes (s.u.) entscheidet, treten in diesem
Bereich häufig Streitigkeiten auf, die vor Gericht ausgetragen werden. Ist eine Rechtsschutzversicherter Gesellschafter einer GmbH, auf deren Wirken er
maßgeblichen Einfluss ausüben kann, betrifft dies nicht mehr seinen privaten Bereich und es handelt sich selbst dann nicht um die Verwaltung eigenen
Vermögens, wenn er im Namen seiner Ehefrau eine Warenbestellung aufgibt.
Nützliche Informationen über die Rechtsschutzversicherung
Erfolgt nur eine Verurteilung wegen Fahrlässigkeit oder wird das Strafverfahren eingestellt, so bleibt es bei der Rechtsschutzzusage. Die Rechtsschutzversicherung ist
verpflichtet, die Kosten im vereinbarten Umfang zu tragen. War zunächst Vorsatz angeklagt und bleibt es dabei, so besteht für eine mögliche Berufung oder
Revision weiterhin Rechtsschutz. Falls der VN aber rechtskräftig wegen Vorsatz verurteilt worden ist, entfällt der Versicherungsschutz mit der Rechtskraft
des Urteils rückwirkend.
Die Grenze Europas zu Asien verläuft entlang des Urals und der Grenzen von Russland und Georgien zu Kasachstan, Aserbaidschan und Armenien. Zu den
Anliegerstaaten des Mittelmeeres zählen der asiatische Teil der Türkei, Syrien, Libanon, Israel, Ägypten, Libyen, Tunesien, Algerien Marokko, Zypern und
Malta. Neben den Kanaren und Madeira können auch die Azoren aufgenommen werden. Da es darauf ankommt, wo der Anspruch durch die NRV Rechtsschutzversicherung
zu verfolgen ist, ist es unerheblich, wo der Versicherungsfall eingetreten ist.
Die Rechtsschutzversicherung aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen erfasst alle vom VN freiwillig eingegangenen Anstellungsverhältnisse als Beamter, Richter oder
Berufssoldat, wie auch alle öffentlich-rechtlichen Pflichtverhältnisse, so vor allem das Wehrpflicht- und Ersatzdienstverhältnis. Für öffentliche Arbeitgeber
sehen die ARB die Vereinbarung einer Rechtsschutzversicherung nicht vor. Einige Versicherer bieten aber eine sog. Kommunal Rechtsschutzversicherung an, die
auch aus Arbeitsverhältnissen und öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen beinhaltet.
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