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Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherung Vergleich
Die Rechtsschutzversicherung ist sowohl im privaten als auch im beruflichen Bereich weit verbreitet. Dies dürfte maßgeblich darauf zurückzuführen sein, dass angesichts der zunehmenden Verrechtlichung aller Lebensbereiche die Bereitschaft, tatsächliche oder vermeintliche Ansprüche durchzusetzen, steigt. Mit unserem Beitragsrechner können Sie die Beiträge berechnen und den Rechtsschutzversicherung Vergleich direkt online durchführen.
Jedoch sollte eine Rechtsschutzversicherung nicht dazu dienen, Streitigkeiten um jeden Preis per Anwalt und vor Gericht durchführen zu können.
Übersicht mit Bewertungen unseres Rechtsschutzversicherung Vergleich
Gesellschaft
Bewertung
Beitragsrechner
Rechtsschutz Union (Tarif T07 erweiterte Leistungen)
Prädikat Gut (Note 1,8)
KS Auxilia
Prädikat Gut (Note 2,0)
DAS Rechtsschutz (Tarif Optimal)
Prädikat Gut (Note 2,0)
HDI Gerling (Tarif Ieal)
Prädikat Gut (Note 2,0)
Alte Leipziger (Tarif T07)
Prädikat Gut (Note 2,1)
Roland (Tarif Kompaktplus)
Prädikat Gut (Note 2,1)
BGV Badische (Tarif proComfort)
Prädikat Gut (Note 2,4)
Concordia
Prädikat Gut (Note 2,5)
Deurag
Prädikat Befriedigend (Note 2,6)
Advocard
Prädikat Befriedigend (Note 2,8)
Arag
Prädikat Befriedigend (Note 2,8)
DEVK
Prädikat Befriedigend (Note 3,4)
Die oben aufgeführte Übersicht ist nur ein kleiner Auszug aus der in unserem Rechner angebotenen Anbieter und deren Tarife. Wenn Sie einen umfangreicheres Angebot an Tarifmöglichkeiten und deren Beitragshöhe möchten, dann führen Sie mit unserem Rechner einen kostenlosen Rechtsschutzversicherung Vergleich durch.
Der Geltungsbereich der Rechtsschutzversicherung erstreckt sich grundsätzlich auf Europa, die Anliegerstaaten des Mittelmeeres, die Kanarischen Inseln und Madeira. Bei Privataufenthalten bis zu sechs Wochen in anderen Ländern besteht ein beschränkter Rechtsschutz (§ 6 ARB 2000). Der Begriff Rechtsschutz bedeutet, dass die Rechtsschutzversicherungen dafür sorgen, dass der Versicherungsnehmer seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann und dass er die für diese Interessenwahrnehmung erforderlichen Kosten übernimmt.
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Rechtsschutzversicherung
Der VN streitet über die Rückzahlung eines Darlehens, das er der Handelsgesellschaft in seiner Eigenschaft als Gesellschafter gewährt hat. Nicht unter den Ausschluss fallen somit andere am Gesellschaftszweck orientierte Tätigkeiten wie z.B. der An- und Verkauf von Waren. Der Ausschluss erfasst auch Streitigkeiten im Gründungsstadium einer werdenden Handelsgesellschaft, unabhängig davon, ob der Eintrag im Handelsregister erfolgt ist. Der VN streitet über die Rückzahlung eines Darlehens, das er der Handelsgesellschaft in seiner Eigenschaft als Gesellschafter gewährt hat.
Häufig wird eine Selbstbeteiligung von 100 oder 250 EUR als Fixbetrag, manchmal auch ein prozentualer Betrag von z.B. 10 Prozent, mindestens 125 EUR, gewählt. Beim Selbstbehalt sehen einige Versicherer Besonderheiten vor, z.B., Ist der Rechtsschutzfall mit einer Erstberatung erledigt worden, werden die Beratungskosten ohne Abzug einer Selbstbeteiligung übernommen. Bei Rechtsschutzfällen im Ausland wird die vereinbarte Selbstbeteiligung bei den Gebühren für den ausländischen Anwalt nicht in Abzug gebracht.
Bei der sog. Prozessfinanzierung handelt es sich nicht um ein Versicherungsgeschäft. Vielmehr übernimmt das Prozessfinanzierungsunternehmen, das nicht selten zu einer Unternehmensgruppe zählt, die auch Rechtsschutzversicherung anbietet, auf der Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrages die gerichtliche Durchsetzung von Forderungen eines Kunden (ab einem bestimmten Streitwert) gegenüber einem Dritten. Im Erfolgsfall erhält der Prozessfinanzierer einen vorher vertraglich festgelegten prozentualen Anteil.
Beim Sozialgerichts-Rechtsschutz steht die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten im Mittelpunkt. Es handelt sich um Angelegenheiten, in denen die Sozialgerichtsbarkeit nach § 51 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zuständig ist. In den Zuständigkeitsbereich der Sozialgerichte fallen vor allem die Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich der Rechtsschutzversicherung Vergleich, der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Rechtsschutzversicherung Vergleich für Nichtselbstständige des § 25 ARB ist das Gegenstück zum Privat-Rechtsschutz für Selbstständige nach § 23 ARB. § 25 ARB ist für Nichtselbstständige konzipiert, d.h. der VN oder sein Lebenspartner dürfen keine irgendwie geartete selbstständige Tätigkeit mit einem Gesamtumsatz von mehr als 6.000 EUR im Kalenderjahr ausüben. Wird diese Umsatzgrenze überschritten, wandelt sich der Vertrag automatisch in die Rechtsschutzversicherung für Selbstständige nach § 23 ARB um.
Je nach gewählter Rechtsschutzversicherung Vergleich besteht Arbeits-Rechtsschutz für den VN entweder in seiner Eigenschaft als Arbeitnehmer, und zwar aus Arbeitsverhältnissen oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen, oder als Arbeitgeber, dann aber nur aus Arbeitsverhältnissen. Arbeitnehmer ist, wer in einem Arbeitsverhältnis steht und vom Arbeitgeber abhängige weisungsgebundene Arbeit leistet, Arbeitgeber ist jede natürliche oder juristische Person, die einen anderen in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt.
Ein solcher Schaden im Sinne des Bundesberggesetzes liegt z.B. vor, wenn ein Grundstück oder Gebäude infolge des Aufsuchens, Gewinnens und Aufbereitens von Bodenschätzen beeinträchtigt wird. Der Ausschluss greift nicht, wenn Personen geschädigt werden und deshalb eine rechtliche Interessenwahrnehmung notwendig ist. dem Erwerb oder der Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstücks, dem Erwerb oder der Veräußerung eines vom VN der Rechtsschutzversicherung Vergleich oder mitversicherten Personen nicht selbst zu Wohnzwecken genutzten Gebäudes.
Denn beim Anstellungsverhältnis eines gesetzlichen Vertreters handelt es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis. Streitigkeiten aus einem Ruhestandsverhältnis sind, obwohl kein Arbeitsverhältnis mehr besteht, ebenfalls versichert, da das Ruhestandsverhältnis seinen Ursprung im früheren Arbeitsverhältnis hat. Für freiberuflich und selbstständig tätige, freie Mitarbeiter steht die Rechtsschutzversicherung für Arbeitnehmer allerdings nicht zur Verfügung, da hier kein Arbeitsverhältnis, sondern ein selbstständiges Dienstverhältnis vorliegt.
Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass Zugeständnisse bei der Kostenverteilung zu Lasten des Versicherers gemacht werden, um Vorteile in der Hauptsache zu erzielen. Bei der erforderlichen Abwägung wird nach der Rechtsprechung allein auf objektive Gesichtspunkte abgestellt. Während sich die Kostenquote bei Zahlungsansprüchen mathematisch genau bestimmen lässt.
Wettbewerbsrecht ist die Gesamtheit der Rechtsnormen, die den Wettbewerb in der sozialen Marktwirtschaft regeln, z.B. das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) oder die Zugabeverordnung. Das Kartellrecht ist ein Unterfall des Wettbewerbsrechts. Enthalten Arbeitsverträge Wettbewerbsverbotsklauseln für die Zeit nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, fallen darauf bezogene Streitigkeiten nicht unter den Deckungsausschluss der Rechtsschutzversicherung. Denn dann handelt es sich um vertraglichen und nicht um wettbewerbsrechtliche Absprachen.
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Wenn ein versichertes Interesse ganz oder teilweise wegfällt, kann dies gemäß § 12 ARB Konsequenzen für den Bestand und die Reichweite des
Versicherungsschutzes haben. Der Vertrag endet, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, zu dem Zeitpunkt, in dem der Versicherer davon Kenntnis erhält,
dass das versicherte Interesse nach Vertragsbeginn weggefallen ist. Von einem völligen Wegfall des Wagnisses spricht man, wenn die Entstehung von
Rechtskonflikten und für die Zukunft unmöglich erscheint.
Da der Versicherungsschutz stets nur privatrechtliche Schuldverhältnisse erfasst, fällt das Genossenschaftsrecht als körperschaftliches Rechtsverhältnis
auch ohne ausdrücklichen im Ausschlusskatalog nicht unter den Rechtsschutz. Es muss sich jeweils um typische gesellschaftsrechtliche
Auseinandersetzungen (z.B. Verteilung von Gewinn und Verlust) handeln, also um Fälle, in denen gesellschaftsrechtliche Bestimmungen oder Vereinbarungen
(z.B. Abschluss, Änderung, Aufhebung eines Gesellschaftsvertrages) eine Rolle spielen.
Das ist z.B. bei einem Verkehrsunfall der Fall. Schwierigkeiten können sich hingegen dann ergeben, wenn zwischen dem schadenverursachenden Ereignis und dem
tatsächlichen Schadeneintritt ein nicht unerheblicher Zeitraum liegt und nur ein Teilbereich in den versicherten Zeitraum fällt. Im Beratungs-Rechtsschutz
für Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht stellen die ARB auf das Ereignis ab, das die Änderung der Rechtslage des VN oder einer mitversicherten
Person zur Folge hat (z.B. Tod des Erblassers, Trennung der Ehegatten oder Geburt eines Kindes).
Infos zur Rechtsschutzversicherung
Den umfassendsten Rechtsschutz für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Wohnungen und Grundstücken bietet § 29 ARB. Während der sog. Wohnungs- und Grundstücks
Rechtsschutz des § 2c ARB bereits in den Rechtsschutzkombinationen Landwirtschafts-Rechtsschutz (§ 27 ARB), Rechtsschutzversicherung für Selbstständige (§ 28 ARB)
und Rechtsschutz für Vermieter und Mieter (§ 29 ARB) versichert werden kann, umfasst § 29 ARB generell den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, sowie den
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten.
Die Rechtsschutzversicherung trägt in Fällen, in denen das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für die Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen
Rates oder einer Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt, und für die Ausarbeitung eines Gutachtens
keine der Höhe nach bestimmte Gebühr festsetzt, je Rechtsschutzfall die übliche Vergütung - höchstens jedoch 250 EUR - und für ein erstes Beratungsgespräch
höchstens 190 EUR.
Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass Zugeständnisse bei der Kostenverteilung zu Lasten des Versicherers gemacht werden, um Vorteile in der
Hauptsache zu erzielen. Bei der erforderlichen Abwägung wird nach der Rechtsprechung allein auf objektive Gesichtspunkte abgestellt. Während sich die
Kostenquote bei Zahlungsansprüchen mathematisch genau bestimmen lässt.
Rechtsschutzversicherung Vergleich
Macht ein Handwerker Verzugsansprüche wegen einer verspäteten Zahlung geltend, so besteht im Rahmen des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht Deckung
für die Abwehr dieser Forderung. Aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht: Auch diese Bestimmung dient der Klarstellung. Denn im Rahmen der Leistungsart
Rechtsschutzversicherung sind ohnehin nur Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen bzw. Arbeitsverträgen (also Individualarbeitsrecht) versichert. Um kollektives
Arbeitsrecht handelt es sich dann, wenn es um die Arbeitsbedingungen geht.
Entwickelt sich eine Rechtsstreitigkeit aus einer Serie von Rechtsverstößen, gilt ebenfalls der erste Verstoß als Versicherungsfall. Kündigt der Vermieter
das Mietverhältnis, weil der Mieter drei Monatsmieten nicht gezahlt hat, ist der Versicherungsfall zum Zeitpunkt der Nichtzahlung der ersten Monatsmiete
eingetreten. Bei einem Serienverstoß im o.g. Sinne gibt es in § 4 Abs. 2 ARB eine spezielle Regelung: Rechtsschutzfälle, die länger als ein Jahr vor Beginn
der Rechtsschutzversicherung Vergleich liegen, bleiben außer Betracht.
Die Kostenerstattungspflicht durch die Rechtsschutzversicherung für Kosten des Gegners endet aber dort, wo im Falle eines Vergleichs von einer unangemessenen Verteilung der Kostenlast
auszugehen ist. Gedeckt sind auch die Kosten in Verfahren vor Verwaltungsbehörden einschließlich der Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen, die von
der Verwaltungsbehörde herangezogen werden, sowie die Kosten der Vollstreckung im Verwaltungswege. Zur Klarstellung: Zwangs- und Verwarnungsgelder sowie
Geldbußen fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
Tipps zum Versicherungsgebiet Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung ist nicht auf Streitigkeiten im Rahmen des Arbeitsvertrages beschränkt. Er umfasst vielmehr auch sonstige im Rahmen des Arbeitsverhältnisses
angesiedelte Streitigkeiten, z.B. Auseinandersetzungen eines Arbeitnehmers mit einem Kollegen, soweit es nicht um kollektives Arbeitsrecht (z.B.
Tarifvertragsrecht) geht. Geschäftsführer können für Streitigkeiten, die aus ihrem Anstellungsvertrag herrühren, eine spezielle Anstellungsvertrags
Rechtsschutzversicherung abschließen.
Die Kosten für dieses Verfahren trägt die Rechtsschutzversicherung. Gegenstandswert ist nicht der Wert der Hauptsache, sondern der voraussichtlich notwendige
Kostenaufwand in Höhe der eigenen und gegnerischen Anwaltskosten sowie ggf. der Gerichtskosten erster Instanz. Mit der Deckungsklage hat der VN die
Möglichkeit, einen behaupteten Versicherungsanspruch gerichtlich feststellen zu lassen: Lehnt der Versicherer den Versicherungsschutz endgültig ab oder
behauptet der VN, dass der Schiedsspruch des Rechtsanwalts erheblich abweicht.
Der VN hat gegenüber dem Versicherer bestimmte Verhaltensregeln einzuhalten. Die Beachtung dieser sog. Obliegenheiten ist wichtig, um eine unter bestimmten
Voraussetzungen im Falle ihrer Verletzung mögliche Leistungsfreiheit des Versicherers zu vermeiden. Zum einen gelten die im VVG geregelten gesetzlichen
Obliegenheiten (z.B. vorvertragliche Anzeigepflichten gemäß §§ 19ff. VVG). Zum anderen sind die in den ARB vereinbarten Obliegenheiten zu beachten. Die ARB
regeln sowohl Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles.
Allgemeines rund um das Thema Rechtsschutzversicherung
Unproblematisch ist ein Anwaltswechsel, der infolge der Beschreitung der nächst höheren Instanz erfolgt. Denn hier entstehen ohnehin keine Mehrkosten im
vorgenannten Sinne, da die Anwaltsgebühren pro Instanz anfallen. Die Übernahme der Gerichtskosten umfasst neben den Gebühren nach dem Gerichtskostengesetz
(GKG) auch die Auslagen der Gerichte (einschließlich Gerichtskostenvorschüsse). Die Entschädigung für Zeugen und Sachverständige fällt unter die Ersatzpflicht,
wenn diese vom Gericht herangezogen worden sind.
Die Rechtsschutzversicherung Vergleich bietet keine pauschale Deckung für alle möglichen Arten von Rechtsstreitigkeiten. Vielmehr ist der Versicherungsschutz auf
bestimmte Rechtsgebiete ausgerichtet, die erfahrungsgemäß für die Mehrheit der Rechtsuchenden relevant sind, und bestimmt innerhalb dieses Rahmens den aus
der Sicht des Versicherers möglichen Deckungsumfang. § 2 ARB listet diese Bereiche, die in unterschiedlichen Konstellationen im Rahmen der behandelten
Rechtsschutzformen kombiniert werden können, im Einzelnen auf.
Da die Abgrenzung zwischen privater und selbstständiger Tätigkeit über die Mitversicherung des Vertrags-Rechtsschutzes (s.u.) entscheidet, treten in diesem
Bereich häufig Streitigkeiten auf, die vor Gericht ausgetragen werden. Ist eine Rechtsschutzversicherter Gesellschafter einer GmbH, auf deren Wirken er
maßgeblichen Einfluss ausüben kann, betrifft dies nicht mehr seinen privaten Bereich und es handelt sich selbst dann nicht um die Verwaltung eigenen
Vermögens, wenn er im Namen seiner Ehefrau eine Warenbestellung aufgibt.
Nützliche Informationen über die Rechtsschutzversicherung
Häufig ist ein Verstoß Auslöser für einen vertrags- oder gesetzwidrigen Zustand, der über einen bestimmten Zeitraum andauert (z.B. unerlaubte Hundehaltung).
Dann ist der erste Verstoß für den Eintritt des Versicherungsfalles maßgeblich. Verweigert der Krankenversicherer die Erstattung sämtlicher Leistungen eines
Heilpraktikers, weil er dessen Leistungen als medizinisch nicht notwendig betrachtet, so liegt der Rechtsschutzfall bereits mit der ersten
Leistungsverweigerung vor.
Der Anwalt erhebt ohne Abstimmung mit der Rechtsschutzversicherung Vergleich eine Klage, obwohl er zunächst nur mit der außergerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen
des VN betraut und zudem ausdrücklich darauf hingewiesen worden war, dass Kosten auslösende Maßnahmen mit dem Versicherer abzustimmen sind. Der Versicherer
kann dann den Versicherungsschutz zumindest wegen grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung ganz oder teilweise versagen. Der Anwalt macht sich aber
schadenersatzpflichtig mit der Folge des Verlustes seines Schadenersatzanspruchs.
Wird eine Kündigungsschutzklage mit einem streitwerterhöhenden Weiterbeschäftigungsantrag verbunden, besteht für Letzteren in der Regel nur dann
Versicherungsschutz, wenn er nach Abschluss des Gütetermins gestellt wird. Hintergrund ist, dass die meisten Kündigungsschutzverfahren bereits im Gütetermin
verglichen werden. Ein bereits vorher gestellter Weiterbeschäftigungsantrag hätte in diesen Fällen nur kostenerhöhende Wirkung und ist daher mit der
Rechtsschutzversicherung abzustimmen.
Rechtsschutzversicherung Vergleich - Leistungsinhalte und Kostenerstattungen
Zum einen muss eine Erfolgsaussicht gegeben sein, zum anderen ist die Rechtsschutzversicherung in zahlreiche Pakete (z.B. für Selbstständige, Nichtselbstständige, Firmen, Landwirtschaft) und Leistungsarten innerhalb der Pakete aufgeteilt, die zudem regelmäßig Ausschlüsse und Einschränkungen enthalten. Um die Kostenentwicklung, die sich unter anderem durch die Anhebung der BRAGO zum 1.7.2004 aktuell wieder beschleunigt, überschaubar zu halten, werden vielfach Selbstbeteiligungen vereinbart. Die Gesamtleistungen sind zudem auf eine Deckungssumme begrenzt.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der am häufigsten gestellten Fragen und deren Antworten rund um die Rechtsschutzversicherung, sowie allgemeine und hilfreiche Informationen.
Gegenstand der Rechtsschutzversicherung im Vergleich
Welche Aufgabe die Rechtsschutzversicherung gegenüber dem Versicherten im Vergleich zu anderen Versicherungsformen zu erfüllen hat, ist grundlegend in §1 der ARB umschrieben. Dort heißt es, Die Rechtsschutzversicherung erbringt die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang (Rechtsschutz).
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen beinhaltet grundsätzlich jede Interessenwahrnehmung in rechtlichen Streitigkeiten, und zwar von der ersten anwaltlichen Beratung über den Prozess bis in zur Zwangsvollstreckung. Mit unserem kostenlosen und unabhängigen Rechtsschutzversicherung Vergleich finden Sie den besten und günstigsten Anbieter direkt online.
Wahrnehmung rechtlicher Interessen Die Wahrnehmung rein wirtschaftlicher Interessen und die hierdurch ausgelösten Kosten (z.B. Mitwirkung eines Anwalts bei Finanzierungsverhandlungen des VN mit einer Bank) sind nicht Gegenstand der Rechtsschutzversicherung.
Mit der Formulierung erbringt... Leistungen wird der Dienstleistungscharakter der Rechtsschutzversicherung stärker betont. Daraus ergibt sich auch, dass der Rechtsschutzversicherer dem VN neben der reinen Kostentragung noch weitere Unterstützung zu leisten hat, z.B. erforderlichenfalls die Auswahl und Beauftragung eines Anwalts und die Gewährung von Darlehen für Kautionen.
Unterstützungspflicht des Versicherers Der Rechtsschutzversicherer ist verpflichtet, den gemeldeten Rechtsschutzfall unverzüglich zu bearbeiten und daneben die zur Feststellung des Versicherungsfalles notwendigen und möglichen Erhebungen zu veranlassen.
Will der Versicherer seine Leistungspflicht wegen eines ihm bekannten Ausschlusstatbestandes verneinen, so darf er den VN nicht über einen längeren Zeitraum hierüber im Ungewissen lassen.
Eine fristgebundene Klage oder einen fristgebundenen Antrag muss der VN vor Ablauf der Frist auf eigenes Risiko einreichen, wenn der Versicherer bis dahin nicht über die Eintrittspflicht entschieden hat.
Verzögert der Versicherer die Erhebungen zur Deckungsprüfung grundlos oder stellt er nur unzureichende Erhebungen an, wird der Versicherungsanspruch des VN in dem Zeitpunkt fällig, in dem die Erhebungen bei korrektem Vorgehen beendet gewesen wären.
Der Tätigkeitsbereich der Rechtsschutzversichererung erstreckt sich nicht auf die Besorgung von sonstigen Rechtsangelegenheiten für den VN. Letzteres ist im Hinblick auf das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) grundsätzlich der Anwaltschaft vorbehalten.
Wartezeiten Unter dem Begriff Wartezeit versteht man den Zeitraum zwischen dem Beginn der Rechtsschutzversicherung und dem Wirksamwerden des Versicherungsschutzes. Durch die Regelung der Wartezeit soll erreicht werden, dass die Versichertengemeinschaft nicht mit den Kosten von Rechtsstreitigkeiten belastet wird, die bei Abschluss des Versicherungsvertrages schon vorprogrammiert waren.
Die Wartezeit in der Rechtsschutzversicherung beträgt im Vergleich zu anderen Versicherungsformen gemäß § 4 Abs.1 ARB 2010 drei Monate. Dies bedeutet, dass der Rechtsschutzversicherer nicht eintrittspflichtig ist, wenn das maßgebliche Ereignis im Sinne des § 4 ARB (z.B. der tatsächliche oder behauptete Verstoß gegen Rechtspflichten) innerhalb von drei Monaten nach Versicherungsbeginn eintritt.
Beispiel
Für die Berechnung der Wartezeit spielt nach § 7 ARB 2010 eine verspätete Zahlung der Erstprämie keine Rolle. Das bedeutet, dass für die Berechnung der Wartezeit immer auf den ursprünglichen im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn abzustellen ist und nicht auf den Zeitpunkt der Prämienzahlung und dessen Eingang beim Versicherer.
Ausnahmen von der Wartezeit
Die Wartezeit gilt nicht für alle Rechtsschutzbereiche. Sofortiger Versicherungsschutz durch die Rechtsschutzversicherung im Vergleich besteht bei den Leistungsarten
Schadenersatzrechtsschutz,
Disziplinar- und Standesrechtsschutz,
Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz sowie
Beratungsrechtsschutz.
Ferner gilt die Wartezeit nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aufgrund eines Kauf- oder Leasingvertrages über ein fabrikneues Kraftfahrzeug.
Hinweis
Versicherer berufen sich in bestimmten Fällen nicht auf vorvertragliche Verstöße oder auf die Wartezeit, z.B.,
Falls ein Rechtsschutzfall vor Vertragsbeginn oder während der Wartezeit eingetreten ist, wird gleichwohl Versicherungsschutz gewährt, wenn das betroffene Risiko mindestens seit fünf Jahren beim aktuellen Versicherer gedeckt war.
Bei einem anderen Rechtsschutzversicherer bereits erfüllte Wartezeiten werden vom neuen Versicherer im Falle eines unmittelbaren Anschlusses des neuen Vertrages an die Vorversicherung übernommen.
Bei Vertragsumstellungen wird auf die Wartezeit verzichtet, auch wenn der neue Versicherungsschutz umfangreicher ist.
Im Falle einer Nutzungsänderung oder -erweiterung eines im Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz bereits versicherten Objekts entfällt die Wartezeit.
Für Fälle, in denen jemand automatisch, etwa durch Eheschließung oder durch Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses beim VN als mitversichert gilt, entfällt die Wartezeit.
Die Wartezeit entfällt bei Vereinbarung einer Selbstbeteiligung von 250 EUR oder höher.
Beim Verkehrsrechtsschutz gilt keine Wartezeit.
Probleme ergeben sich nicht selten dann, wenn der Rechtsschutzfall nach Ablauf der Wartezeit eintritt, andererseits aber Ereignisse in die rechtliche Auseinandersetzung einfließen, die sich vor Ablauf der Wartezeit zugetragen haben.
Beispiel
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Welche Kosten und Aufwendungen übernimmt die Rechtsschutzversicherung
Mit dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung verschafft sich der Versicherungsnehmer einen Anspruch gegenüber dem Versicherer, wonach dieser bestimmte Kosten welche beim VN im Zuge der Rechtsverfolgung anfallen, übernehmen muss.
Dieser Befreiungs- bzw. Zahlungsanspruch wird fällig, sobald der VN nachweist, dass er eine Zahlung zu erbringen oder die entsprechende Verpflichtung bereits erfüllt hat. In der Regel zahlt die Rechtsschutzversicherung im Vergleich die Kosten unmittelbar an die Kostengläubiger und befreit insoweit den VN von seiner Kostenschuld.
Gegenüber einem vorsteuerabzugsberechtigten VN ist der Rechtsschutzversicherer nur zum Ersatz der Kosten ohne Mehrwertsteuer verpflichtet. Es besteht also kein Freistellungsanspruch in Höhe des Mehrwertsteuerbetrages.
Kosten, die der VN anlässlich der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen selbst aufwendet (sog. Parteikosten), sind nur dann versichert, wenn sie ausnahmsweise positiv im Leistungskatalog aufgeführt sind (z.B. Reisekosten zu einem ausländischen Gericht).
Gemäß §5 ARB erbringt und vermittelt der Versicherer Dienstleistungen zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen und übernimmt die dort im Einzelnen aufgeführten Kostenpositionen.
Rechtsanwaltskosten
Der Versicherungsschutz einer Rechtsschutzversicherung umfasst die gesetzliche Vergütung eines für den VN tätigen Rechtsanwalts.
Die gesetzliche Vergütung für die Tätigkeit eines Anwalts im Inland umfasst die Gebühren und Auslagen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dies sind insbesondere die gesetzlichen Gebühren des Anwalts, die Umsatzsteuer (soweit der VN nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist), bestimmte Reisekosten sowie Entgelte für Post- und Telekommunikationsleistungen.
Die gesetzlichen Gebühren umfassen zum einen die sogenannten Rahmengebühren, die etwa in Strafsachen oder in Bußgeldverfahren anfallen. Zum anderen zählen zu den gesetzlichen Gebühren diejenigen, die sich nach dem Gegenstandswert bzw. dem sog. Streitwert berechnen. Der Streitwert wird in Zivilrechtsstreitigkeiten, im Arbeitsrecht, in verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten sowie einem Teil der sozialgerichtlichen Streitigkeiten zugrunde gelegt.
Die Rechtsschutzversicherung trägt in Fällen, in denen das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für die Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Rates oder einer Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt, und für die Ausarbeitung eines Gutachtens keine der Höhe nach bestimmte Gebühr festsetzt, je Rechtsschutzfall die übliche Vergütung - höchstens jedoch 250 EUR - und für ein erstes Beratungsgespräch höchstens 190 EUR.
Der Anwalt kann unter bestimmten Voraussetzungen mit seinem Mandanten eine Honorarvereinbarung treffen, die es ihm erlaubt, von den gesetzlichen Gebühren abzuweichen. Die Honorarvereinbarung muss schriftlich getroffen werden.
Sie darf nicht in der Vollmacht oder einem Vordruck, der auch andere Erklärungen umfasst, enthalten sein. In diesem Rahmen können Pauschalvergütungen und Stundensätze vereinbart werden. Honorarvereinbarungen kennt man z.B. bei ständiger Beratung eines Unternehmens durch einen Rechtsanwalt.
Im Falle einer solchen Vereinbarung muss der Rechtsschutzversicherung im Vergleich die Kosten, falls nicht etwas Abweichendes oder andersweiliger Vergleich vereinbart worden ist, gleichwohl nur bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren tragen, sodass der VN den überschießenden Betrag selber zu zahlen hat.
Hinweis
In bestimmtem Umfang übernimmt der Rechtsschutzversicherer auch die Vergütung eines sogenannten Korrespondenzanwalts, der lediglich den Verkehr mit dem Prozessbevollmächtigten des VN führt.
Für Anwaltskosten in Auslandsfällen sieht § 5 der ARB 2010 eine besondere Regelung für die Einschaltung eines ausländischen oder eines im Inland zugelassenen Anwalts sowie eines sog. Korrespondenzanwalts vor.
Auslandsfälle
Ist der Rechtsschutzfall durch einen Kraftfahrtunfall im europäischen Ausland eingetreten und eine zunächst betriebene Regulierung mit dem Schadenregulierungsbeauftragten bzw. der Entschädigungsstelle im Inland erfolglos geblieben, so dass eine Rechtsverfolgung im Ausland notwendig wird, dann trägt der Versicherer zusätzlich die Kosten eines inländischen Rechtsanwalts bei der Regulierung mit dem Schadensregulierungsbeauftragten bzw. der Entschädigungsstelle im Inland. Erfasst wird die gesamte Tätigkeit im Rahmen der gesetzlichen Gebühren bis zur Höhe einer 1,5-fachen Gebühr nach §13 RVG für dessen gesamte Tätigkeit.
Anwaltswechsel
Unproblematisch ist ein Anwaltswechsel, der infolge der Beschreitung der nächst höheren Instanz erfolgt. Denn hier entstehen ohnehin keine Mehrkosten im vorgenannten Sinne, da die Anwaltsgebühren pro Instanz anfallen.
Gerichtskosten
Die Übernahme der Gerichtskosten umfasst neben den Gebühren nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) auch die Auslagen der Gerichte (einschließlich Gerichtskostenvorschüsse).
Die Entschädigung für Zeugen und Sachverständige fällt unter die Ersatzpflicht, wenn diese vom Gericht herangezogen worden sind. Dazu zählen z.B. beim Sozialgerichtsrechtsschutz die Kosten für die Erstellung eines ärztlichen Gutachtens.
Zeugen und Sachverständige
Zeuge ist diejenige Person, die in einem sie selbst nicht betreffenden Gerichtsverfahren über eigene Wahrnehmungen aussagen soll.
Sachverständiger kann jeder Fachmann sein, insbesondere jemand, der kraft seiner Sachkunde zur Abgabe von Gutachten vor Gerichten oder Behörden berufen ist.
Kosten für Zeugen oder Sachverständigengutachten, die der VN selbst ohne Anordnung des Gerichts in Auftrag gegeben hat, fallen somit nicht unter die erstattungsfähigen Gerichtskosten.
Gebühren und Auslagen eines Gerichtsvollziehers als staatliches Vollstreckungsorgan werden ebenfalls übernommen.
Beispiel
Zur Klarstellung: Nicht zu den Gerichtsgebühren gehören Zwangsgeld, Ordnungsgeld sowie Geldstrafen und Geldbußen.
Schiedsverfahrenskosten
Nimmt der VN anstelle der staatlichen Gerichte Privatpersonen als Schiedsrichter im Rahmen eines Schieds- und Schlichtungsverfahrens in Anspruch, werden auch diese Kosten übernommen - begrenzt auf die Höhe der Gebühren, die bei Anrufung des zuständigen staatlichen Gerichts erster Instanz angefallen wären.
Der Rechtsschutzversicherer ist also z.B. für Verfahren vor Einigungs- oder Schlichtungsstellen eintrittspflichtig, wie sie von den Handwerkskammern und den Gutachterkommissionen der Ärztekammern angeboten werden.
Hinweis
Kosten der gegnerischen Partei
Der Rechtsschutzversicherer muss die Kosten übernehmen, die der Gegner aufgewendet hat und zu deren Erstattung der VN verpflichtet ist. Darunter fallen in erster Linie Anwalts- und Gerichtskosten, aber auch sonstige Parteikosten des Gegners, z.B. Reisekosten.
Die Erstattungspflicht bezieht sich sowohl auf gerichtliche als auch auf behördliche Kostenentscheidungen. In Betracht kommt aber auch eine gesetzliche Erstattungspflicht oder auch eine vereinbarte Kostenübernahme, soweit sich diese Übernahme an den maßgeblichen Kostenvorschriften orientiert.
Die Kostenerstattungspflicht für Kosten des Gegners endet aber dort, wo im Falle eines Rechtsschutzversicherung Vergleich von einer unangemessenen Verteilung der Kostenlast auszugehen ist.
Verwaltungsbehördliche Kosten
Gedeckt sind auch die Kosten in Verfahren vor Verwaltungsbehörden einschließlich der Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen, die von der Verwaltungsbehörde herangezogen werden, sowie die Kosten der Vollstreckung im Verwaltungswege.
Beispiel
Zur Klarstellung: Zwangs- und Verwarnungsgelder sowie Geldbußen fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist stets, dass für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Verwaltungsbehörden Versicherungsschutz besteht.
Reisekosten
Ersatzfähig sind ferner die Kosten für Reisen des VN zu einem ausländischen Gericht, wenn sein Erscheinen als Beschuldigter oder als Partei vorgeschrieben und zur Vermeidung von Rechtsnachteilen erforderlich ist. Die Kosten werden bis zur Höhe der für Geschäftsreisen deutscher Rechtsanwälte geltenden Sätze übernommen.
Nicht entscheidend ist, dass das persönliche Erscheinen des VN vom ausländischen Gericht angeordnet wird. Es genügt vielmehr, wenn dieses persönliche Erscheinen zur Vermeidung von Rechtsnachteilen erforderlich ist.
Übersetzungskosten
Die Rechtsschutzversicherung sorgt für die Übersetzung der für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des VN im Ausland notwendigen schriftlichen Unterlagen und trägt die hierbei anfallenden Kosten.
Wenn der VN dies wünscht, hat der Versicherer den Übersetzer auszuwählen und zu beauftragen.
Bei einer Interessenwahrnehmung im Inland sind solche Kosten nur zu übernehmen, wenn es sich um Gerichtsauslagen handelt.
Kautionskosten
Muss eine Kaution gestellt werden, um den VN einstweilen von Strafverfolgungsmaßnahmen zu verschonen, gewährt die Rechtsschutzversicherung ein zinsloses Darlehen in der im Versicherungsvertrag festgelegten Höhe. Dies gilt sowohl für Inlands- als auch für Auslandsfälle. Die Höhe des Kautionsbetrages sollte nicht unter 50.000 EUR - zusätzlich zur Versicherungssumme - liegen.
Ist die Kaution verfallen, so muss der VN den als zinsloses Darlehen gemäß § 607 BGB gezahlten Betrag zurückzahlen.
Kosten für technische Sachverständige
Die Rechtsschutzversicherung zahlt in Fällen der Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie bei Rechtsstreitigkeiten aus Kauf- und Reparaturverträgen über Motorfahrzeuge die übliche Vergütung eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen oder einer rechtsfähigen technischen Sachverständigenorganisation (z.B. DEKRA oder bei Auslandsfällen die dort ansässige Sachverständigenorganisation).
Die Beschränkung auf den Kreis öffentlich bestellter, technischer Sachverständiger verstößt nicht gegen §§ 305ff. BGB, da die öffentliche Bestellung und die damit regelmäßig einhergehende Vereidigung die Fachkunde und Zuverlässigkeit des Sachverständigen gewährleistet.
Im Falle der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen einer im Ausland eingetretenen Beschädigung eines Motorfahrzeuges zu Lande sowie eines Anhängers übernimmt der Rechtsschutzversicherer schließlich gemäß § 5 Abs. 1f aa) ARB die Kosten eines ausländischen Privatgutachters.
Mit einem unabhängigen Rechtsschutzversicherung Vergleich können Sie in unserem Beitragsrechner nicht nur die Preise online berechnen, sondern erhalten einen umfangreichen Tarif- und Leistungsüberblick der verschiedenen Rechtsschutzversicherer. Darüberhinaus finden Sie zahlreiche Bewertungen, inkl. Empfehlungen, welche sich an den Bewertungskriterien der Stiftung Warentest im durchgeführten Test 2024 und 2025 orientieren. Auch eine günstige Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen einen sehr umfangreichen und ausreichenden Versicherungsschutz.
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