Privatrechtsschutz für Selbstständige
Die Rechtsschutz-Form der Rechtsschutzversicherung Privatrechtsschutz für Selbstständige gemäß § 23 ARB besteht zugunsten von selbstständigen Personen für den privaten Bereich und für den beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbstständigen Tätigkeit.
Der gesamte Bereich selbstständiger Tätigkeit ist über § 24 ARB zu versichern.
Die Grenzen zwischen dem privaten und dem selbständigen Bereich sind zum Teil fließend. Abgrenzungsprobleme können beispielsweise im Bereich der Vermögensverwaltung auftreten. In Streitfällen können letztlich nur die Gerichte Klarheit schaffen.
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Privat,- Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Selbstständige