Vermieterrechtsschutz - Versicherte Personen
Der Versicherungsnehmer der Vermieterrechtsschutzversicherung muss von einem Versicherungsfall in einer speziellen persönlichen Eigenschaft betroffen sein, nämlich in einem inneren sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Eigenschaft als
Vermieter der Wohnung, des Hauses, oder sonstigen Obejekten
Verpächter des Grundstücks, der Immobilie oder
Nutzungsberechtigter von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.
Hinweis
Die Versicherer setzen hierbei regelmäßig voraus, dass der Eigentümer, Vermieter oder Verpächter keine Auswahl von Einheiten treffen darf, sondern dass er - unter Prämiengesichtspunkten - alle Einheiten eines Gebäudes oder Grundstücks innerhalb eines Vertrages der Vermieterrechtsschutz Versicherung zu versichern hat.