Vermögenschaden Rechtsschutz - Abgrenzung zur D&O Versicherung
Die Vermögensschaden Rechtsschutzversicherung und die D&O-Versicherung haben eine gemeinsame Zielrichtung: Sie sollen den versicherten Unternehmensleitern Versicherungsschutz für den Fall ihrer persönlichen Inanspruchnahme auf Schadenersatz gewähren.
Der entscheidende Unterschied zwischen den beiden Deckungen liegt aber darin, dass nur die D&O-Versicherung gegen den Unternehmensleiter gerichtete Schadenersatzansprüche befriedigt, während sich die Vermögensschaden Rechtsschutzversicherung auf die Abwehr von Schadenersatzansprüchen beschränkt und die hierfür anfallenden Kosten übernimmt.
Eine Kombination beider Policen kann sinnvoll sein, um über den Vermögensschaden Rechtsschutz Risiken abzusichern, für die im Rahmen der D&O-Versicherung kein Versicherungsschutz besteht, weil ein dort Deckungsausschluss greift. So ist z. B. der Vorsatzausschluss in der Vermögensschaden Rechtsschutzversicherung enger und somit günstiger für die Versicherten gefasst (siehe unter Deckungsausschlüsse) als der weitreichendere Ausschluss für Schäden durch wissentliche Pflichtverletzung in der D&O-Versicherung.
In einigen Unternehmen steht auch der Gedanke im Vordergrund, die D&O-Versicherung in bestimmten Fällen zu schonen und zunächst die Vermögensschaden Rechtsschutzversicherung mit ihrer Abwehrfunktion in Anspruch zu nehmen.