rechtsschutzversicherung.mobi Auswahlmenü
Vermögenschaden Rechtsschutz - Gegenstand des Versicherungsschutz

Vermögenschaden Rechtsschutz - Gegenstand des Versicherungsschutz

Tipps und Infos zum Thema Vermögenschaden Rechtsschutz - Gegenstand des Versicherungsschutz.

Vermögenschaden RechtsschutzVermögenschaden Rechtsschutz Vermögenschaden Rechtsschutz - Die besten Anbieter im VergleichDie besten Anbieter im Vergleich Vermögenschaden Rechtsschutz - Top Leistungen zum günstigsten PreisTop Leistungen zum günstigsten Preis
Jetzt bis zu 50 % einsparen
Vermögenschaden Rechtsschutz

Vermögenschaden Rechtsschutz - Gegenstand des Versicherungsschutz

Der Versicherungsschutz des Vermögensschaden Rechtsschutz umfasst nach Eintritt des Versicherungsfalles die Wahrnehmung rechtlicher Interessen, wenn der Versicherte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen wegen des Ersatzes von Vermögensschäden außergerichtlich oder gerichtlich in Anspruch genommen wird.

Tipp
Vermögensschäden sind Schäden, die weder Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen) noch Sachschäden (Beschädigung, Verderben, Vernichten oder Abhandenkommen von Sachen) sind und sich auch nicht aus solchen Schäden herleiten.

Beispiel
Schadenersatzansprüche können sowohl von außenstehenden Dritten (z. B. Gläubigern) als auch vom Unternehmen, bei dem die versicherte Person angestellt ist, erhoben werden. Hierbei kann es sich um zivilrechtliche, aber auch um öffentlich-rechtliche Ansprüche handeln (z. B. wegen Steuerschulden oder nicht abgeführter Sozialabgaben).

In der Praxis sind vor allem die speziellen Haftungsnormen des Gesellschaftsrechts, z. B. § 43 GmbHG (Haftung des Geschäftsführers) sowie § 93 AktG (Haftung des Vorstands) und § 116 AktG (Haftung des Aufsichtsrats) von Bedeutung. Sie regeln die Haftung der Organmitglieder gegenüber dem Unternehmen (sog. Innenhaftung).

Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bedeutet, dass die Rechtsschutzversicherung dem Versicherten auf Wunsch einen Rechtsanwalt benennt, den er beauftragen kann, und die mit der Interessenwahrnehmung einhergehenden Kosten (siehe Versicherte Kosten) trägt. Dabei hat der Versicherte die freie Anwaltswahl.

Hinweis

Privatrechtsschutz Rechner
Private Rechtsschutzversicherung
Schon ab 8,49 € monatl.

Rechner für Privatpersonen, Freiberufler und Selbstständige um die Beiträge zum Privatrechtsschutz online zu berechnen.

Gewerberechtsschutz Rechner
Gewerbliche Rechtsschutzversicherung
Schon ab 24,97 € monatl.

Mit diesem Rechner können und Firmen und Gewerbebetriebe die Beiträge zum Gewerberechtsschutz online berechnen.


^