Privat,- Berufs- und Verkehrsrechtsschutz
Die Kombination des Privat,- Berufs- und Verkehrsrechtsschutz ist nach § 26 ARB steht für Nichtselbstständige im privaten und beruflichen Bereich zur Verfügung. Sie bietet dem Nichtselbständigen die umfangreichste Möglichkeit zur Gestaltung seiner Rechtsschutzversicherung.
Der im Gegensatz zu § 25 ARB eingeschlossene Verkehrsrechtsschutz ist auf Landfahrzeuge beschränkt.
Arten und Formen des für Selbstständige, Freiberufler, oder Firmen,
Privat,- Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Selbstständige