Günstige Rechtsschutzversicherung
Finden Sie durch unseren kostenlosen Vergleich eine günstige Rechtsschutzversicherung. Mit Hilfe des hier eingebauten Beitragsrechner können Sie die Beiträge zur Rechtsschutzversicherung ganz einfach online berechnen, die Tarife und Leistungen der jeweiligen Anbieter direkt vergleichen und auf Wunsch können Sie Ihren Versicherungsschutz direkt online beantragen.
Durch die Möglichkeit unseres Beitragsrechners haben Sie eine Reihe von Vorteilen. Zum einen haben Sie übersichtlich alle Rechtsschutzversicherer nach der jeweiligen Höhe der Beiträge aufgelistet und erhalten darüberhinaus viele verschiedene Infomationen der jeweiligen Rechtsschutzversicherung wie beispielsweise enthaltene Leistungseinschlüsse, Wartezeiten und Bewertungen.
So finden Sie sehr einfach und vor allem zeitsparend eine günstige Rechtsschutzversicherung mit den bestmöglichen Leistungen. Ein weiterer Vorteil unseres Beitragsrechners ist, das Sie die Beiträge zwischen derzeit ca. 35 integrierten Rechtsschutzversicherungen vergleichen können. Dies spart Ihnen nicht nur einen erheblichen Zeitaufwand, sondern auch bares Geld, denn die Beiträge unterscheiden sich je nach Anbieter und deren angebotenen Tarife zwischen mehr als 50 Prozent.
Welche Versicherungsformen enthält eine Rechtsschutzversicherung
Eine günstige Rechtsschutzversicherung bietet eine Reihe von Versicherungsformen, welche Sie entweder einzeln, oder als Gesamtpaket abschliessen können. Bereits auch eine günstige Rechtsschutzversicherung bietet generell folgende Versicherungsarten,
Verkehrsrechtsschutz
(Der Verkehrsrechtsschutz nach § 21 ARB 2010 deckt das Kostenrisiko aus Rechtsstreitigkeiten, denen der VN als Teilnehmer am Straßenverkehr ausgesetzt ist. Der VN genießt Deckung in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder Halter jedes bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Kraftfahrzeuges zu Lande sowie Anhängers. Der Versicherungsschutz als Eigentümer ist auch dann betroffen, wenn ein in der Garage abgestelltes Fahrzeug des VN beschädigt wird und deshalb Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden sollen. Der Halter muss nicht Eigentümer des auf ihn zugelassenen Fahrzeugs sein. Ebenso wenig muss er das Fahrzeug selbst nutzen. Juristische Personen können zwar Halter von Kraftfahrzeugen sein. Sie können jedoch keine Geschwindigkeitsüberschreitungen begehen.)
Fahrerrechtsschutz
(Bereits nach § 21 Abs. 7 ARB 2010 besteht ein Fahrerrechtsschutz. § 22 ARB 2010 bietet die Möglichkeit, den Versicherungsschutz auf dieses Risiko zu beschränken. Von besonderem Interesse ist dies für VN, die kein eigenes Fahrzeug besitzen oder versichern wollen, aber fremde Kraftfahrzeuge privat oder beruflich führen. Der Fahrerrechtsschutz des § 22 ARB gewährt dem VN Deckung in seiner Eigenschaft als Fahrer fremder, nicht auf ihn zugelassener und auch nicht auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehener Fahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie als Fahrgast, Radfahrer und Fußgänger.)
Privatrechtsschutz für Selbstständige und Freiberufler
(Der Privat-Rechtsschutz für Selbstständige und Freiberufler gemäß § 23 ARB 2010 besteht zugunsten von selbstständigen und freibruflich tätigen Personen für den privaten Bereich und für den beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbstständigen Tätigkeit. Die Grenzen zwischen dem privaten und dem selbständigen Bereich sind zum Teil fließend. Abgrenzungsprobleme können z.B. im Bereich der Vermögensverwaltung auftreten. In Streitfällen können letztlich nur die Gerichte Klarheit schaffen.)
Berufsrechtsschutz für Selbstständige und Freiberufler (Rechtsschutz für Firmen und Vereine)
(Über diese Rechtsschutzform des § 24 ARB 2010, die mit der früher in den ARB 2010 75 gebotenen Firmenrechtsschutzversicherung vergleichbar ist, kann sich der VN in seiner Eigenschaft als Inhaber eines Gewerbebetriebes oder als freiberuflich oder anderweitig selbstständig Tätiger schützen.)
Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbstständige (Privatpersonen)
(Diese Leistungsform des § 25 ARB 2010 ist das Gegenstück zum Privatrechtsschutz für Selbstständige nach § 23 ARB 2010. § 25 ARB 2010 ist für Nichtselbstständige konzipiert, d.h. der VN oder sein Lebenspartner dürfen keine irgendwie geartete selbstständige Tätigkeit mit einem Gesamtumsatz von mehr als 6.000 EUR im Kalenderjahr ausüben. Wird diese Umsatzgrenze überschritten, wandelt sich der Vertrag automatisch in den Privat-Rechtsschutz für Selbstständige nach § 23 ARB um.)
Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbstständige (Privatpersonen)
(Diese Kombinantion der Rechtsschutzversicherung nach § 26 ARB 2010 steht für Nichtselbstständige im privaten und beruflichen Bereich zur Verfügung. Sie bietet dem Nichtselbständigen die umfangreichste Möglichkeit zur Gestaltung seiner Rechtsschutzversicherung.)
Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz
(Dieses Rechtsschutzpaket des § 27 ARB 2010 ist speziell auf land- und forstwirtschaftliche Betriebe zugeschnitten und stellt eine Kombination aus Firmenrechtsschutz, Privat-Rechtsschutz und Verkehrsrechtsschutz dar. Der VN erhält zum einen Versicherungsschutz im beruflichen Bereich als Inhaber eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes.)
Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Selbstständige und Freiberufler
(Diese Kombination der Rechtsschutzversicherung nach § 28 ARB 2010 wird sogenannten Kleingewerbetreibenden in Anlehnung an die §§ 26 und 27 ARB angeboten. Sie enthält Elemente aus dem Firmenrechtsschutz, dem Privatrechtsschutz für Selbstständige und dem auf Landfahrzeuge beschränkten Verkehrsrechtsschutz.)
Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken
(Die günstige Rechtsschutzversicherung für Eigentümer und Mieter umfasst generell den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, sowie den Steuerrechtsschutz vor Gerichten. Versicherungsschutz besteht bei Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen aller Art und dinglichen Rechten an Immobilien.)
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Rechtsschutzversicherung
Wenn die Kündigung eines Mietverhältnisses vor Versicherungsbeginn erfolgte und es dann während des versicherten Zeitraums bei der Wohnungsabnahme zu Auseinandersetzungen kommt, besteht keine Deckung über den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. Erstreckt sich der Rechtschutzfall über einen Zeitraum, so ist gemäß § 4 Abs. 2 ARB dessen Beginn maßgeblich. Sind für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen mehrere Rechtsschutzfälle ursächlich, ist der erste entscheidend.
Die Rechtsschutzversicherung trägt gemäß § 5 Abs. 3 ARB bestimmte Kosten nicht, nämlich, Kosten, die der VN übernommen hat, ohne dass er rechtlich dazu verpflichtet war. Die Übernahme von Kosten, die der VN aufgrund materiellen Rechts schuldet, ist nicht gedeckt, weil die Erfüllung solcher Ansprüche per se nicht unter den Versicherungsschutz fällt. Andererseits hat der VN Anspruch auf Erstattung der dem Gegner entstandenen Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens. Kosten, die im Zusammenhang mit einer einverständlichen Erledigung entstanden sind.
Einige Rechtsschutzversicherung Anbieter sehen in ihren ARB die Möglichkeit vor, über den Katalog des § 2 ARB 2008 hinausgehende Leistungsarten einzubeziehen, im Wesentlichen ist dies der Rechtsschutz in Ehesachen, Rechtsschutz in Unterhaltssachen, Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten, Steuer-Rechtsschutz, Sozial-Rechtsschutz, erweiterte Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschaft und Erbrecht, Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten, Datenrechtsschutz vor Gerichten und der Rechtsschutz für telefonische Erstberatung im privaten Bereich.
In speziellen Strafrechtsschutzpolicen stellen Versicherer abweichend von § 5 ARB Deckung für die angemessene Vergütung (d.h. ohne betragsmäßige Obergrenze) eines Rechtsanwalts zur Verfügung. In bestimmtem Umfang übernimmt die Günstige Rechtsschutzversicherung auch die Vergütung eines sog. Korrespondenzanwalts, der lediglich den Verkehr mit dem Prozessbevollmächtigten des VN führt. Für Anwaltskosten in Auslandsfällen sieht § 5 ARB eine besondere Regelung für die zugelassenen Anwalts vor.
Die Günstige Rechtsschutzversicherung in Verkehrssachen umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und vor Verwaltungsgerichten. Nach dem Entzug der Fahrerlaubnis weigert sich die Verwaltungsbehörde, diese erneut zu erteilen. Zur Begründung führt die Behörde an, der Fahrer sei nicht geeignet, ein Fahrzeug zu führen. Es kommt zum Prozess vor dem Verwaltungsgericht. Verkehrsrechtlich ist jede Anordnung der zuständigen Behörde, die im Kern der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs dient.
Kosten, zu deren Übernahme ein anderer verpflichtet wäre, wenn keine Günstige Rechtsschutzversicherung bestünde. Mit dieser sog. Subsidiaritätsklausel soll z.B. verhindert werden, dass ein Haftpflichtversicherer die Zahlung von Anwaltsgebühren mit der Begründung verweigern kann, der Geschädigte könne seine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen. Kosten, die auf Grund der vierten oder jeder weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahme je Vollstreckungstitel entstehen.
Soweit sie nicht dem Verhältnis des vom VN angestrebten Ergebnisses zum erzielten Ergebnis entsprechen, falls nicht das Gesetz eine abweichende Kostenverteilung vorschreibt. Ein VN erhebt Klage über 10.000 EUR. Im Prozess schließt er einen Vergleich, nach dem er noch 5.000 EUR bekommt. Wenn er jetzt sämtliche Kosten übernimmt, zahlt ihm die Günstige Rechtsschutzversicherung nur die Hälfte. Denn nur das würde dem Verhältnis des angestrebten zum erzielten Ergebnis entsprechen.
Ein Arbeitnehmer beantragt Altersrente. Nach Sichtung der Unterlagen teilt ihm die BfA mit, dass die Versicherungsnachweise für mehrere Jahre fehlen. Er erhebt daraufhin Klage beim Sozialgericht mit dem Ziel der Anerkennung der angeblichen Fehlzeiten. Der VN genießt Versicherungsschutz als Kläger, Beklagter und als Beigeladener. Außergerichtliche Streitigkeiten in sozialrechtlichen Angelegenheiten (z.B. Einleitung eines Widerspruchs) werden von der Rechtsschutzversicherung nicht erfasst.
Letzteres ist z.B. der Fall, wenn Ansprüche gegen einen Reiseveranstalter geltend gemacht werden, weil das Hotel infolge eines Bürgerkriegs unbewohnbar wurde. Bei der Prüfung des Ausschlusstatbestandes Streik spielt es keine Rolle, welche Qualität der Streik gehabt hat. Der Ausschluss greift sowohl bei einem gewerkschaftlich organisierten Streik als auch bei einem wilden Streik und auch bei einem Warn-, Teil- und Generalstreik. Der VN bricht seinen Urlaub ab, weil das Hotelpersonal streikt.
Der zunächst zugesagte Rechtsschutz ist insoweit also aufschiebend bedingt. Der VN hat der Rechtsschutzversicherung dann die Kosten zu erstatten, die dieser für die Verteidigung wegen des Vorsatzvorwurfes aufgewandt hat. Der Straf-Rechtsschutz umfasst ferner die Verteidigung bei einem sonstigen Vergehen, dessen vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist, solange dem VN ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen wird. Hierzu zählt vor allem der Tatbestand der Körperverletzung, aber auch die Gewässerverunreinigung nach § 324 BGB.
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Rechtsschutzversicherung
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles, an deren Verletzung Leistungsfreiheit des Versicherers anknüpfen kann, findet man beim verkehrsbezogenen
Rechtsschutz, nämlich Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Berechtigung und Fahren mit einem nicht zugelassenen Kraftfahrzeug. Leistungsfreiheit entfällt
jedoch für die Personen, die vom Fehlen der Fahrerlaubnis etc. ohne Verschulden keine Kenntnis hatten. Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles
sind vor allem Informations-, Gefahrstands-, Schadenminderungs-, Abstimmungs- und Wartepflichten.
Ein solcher Schaden im Sinne des Bundesberggesetzes liegt z.B. vor, wenn ein Grundstück oder Gebäude infolge des Aufsuchens, Gewinnens und Aufbereitens von
Bodenschätzen beeinträchtigt wird. Der Ausschluss greift nicht, wenn Personen geschädigt werden und deshalb eine rechtliche
Interessenwahrnehmung notwendig ist. dem Erwerb oder der Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstücks, dem Erwerb oder der Veräußerung eines vom
VN oder mitversicherten Personen nicht selbst zu Wohnzwecken genutzten Gebäudes.
Einige Rechtsschutzversicherer sehen in ihren ARB die Möglichkeit vor, über den Katalog des § 2 ARB 2008 hinausgehende Leistungsarten einzubeziehen, im
Wesentlichen ist dies der Rechtsschutz in Ehesachen, Rechtsschutz in Unterhaltssachen, Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten, Steuer-Rechtsschutz,
Sozial-Rechtsschutz, erweiterte Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschaft und Erbrecht, Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten, Daten
Rechtsschutz vor Gerichten und der Rechtsschutz für telefonische Erstberatung im privaten Bereich.
Infos zur Rechtsschutzversicherung
Im Unterliegensfall hat der Prozessfinanzierer alle Aufwendungen allein zu tragen. Zu einem Prozessfinanzierungsvertrag kommt es erst dann, wenn das
Finanzierungsunternehmen umfangreiche Vorprüfungen u.a. zu den Erfolgsaussichten und zur Bonität des Gegners angestellt hat. Falls bereits eine
Rechtsschutzversicherung besteht, kann eine Prozessfinanzierung dann sinnvoll sein, wenn für den Prozessgegenstand kein Rechtsschutz geboten wird oder ein
Risikoausschluss greift.
Die Rechtsschutzversicherung ist verpflichtet, den gemeldeten Rechtsschutzfall unverzüglich zu bearbeiten und daneben die zur Feststellung des Versicherungsfalles
notwendigen und möglichen Erhebungen zu veranlassen. Will der Versicherer seine Leistungspflicht wegen eines ihm bekannten Ausschlusstatbestandes verneinen,
so darf er den VN nicht über einen längeren Zeitraum hierüber im Ungewissen lassen. Daraus ergibt sich auch, dass der Versicherer dem VN neben der reinen
Kostentragung noch weitere Unterstützung zu leisten hat.
Die Geltendmachung von Mangelfolgeschäden, z.B. Nässeschäden infolge Dachundichtigkeiten oder Gesundheitsschäden auf Grund giftiger Holzschutzmittel fällt
nach überwiegender Auffassung ebenfalls unter den Baurisikoausschluss. Zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen, es sei denn, dass diese auf einer
Vertragsverletzung beruhen Diese Regelung dient der Klarstellung und Abgrenzung zur Haftpflichtversicherung. Die «Rechtsschutzversicherung» deckt die
Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen.
Günstige Rechtsschutzversicherung
Ob hinreichende Erfolgsaussichten bestehen (z.B. der Klagevortrag des VN schlüssig ist), orientiert sich an den Grundsätzen, welche in Rechtsprechung und
Literatur für die Prüfung der Erfolgsaussichten im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens gelten. Die Erfolgsaussichten können unter rechtlichen
Gesichtspunkten nur dann durch die Rechtsschutzversicherung verneint werden, wenn der Sachvortrag des VN nicht schlüssig ist, also wenn der dem Begehren zugrunde liegende Sachverhalt den
erstrebten rechtlichen Erfolg nicht herbeiführen kann.
Der zunächst zugesagte Rechtsschutz ist insoweit also aufschiebend bedingt. Der VN hat der Günstige Rechtsschutzversicherung dann die Kosten zu erstatten, die dieser
für die Verteidigung wegen des Vorsatzvorwurfes aufgewandt hat. Der Straf-Rechtsschutz umfasst ferner die Verteidigung bei einem sonstigen Vergehen, dessen
vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist, solange dem VN ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen wird. Hierzu zählt vor allem der Tatbestand
der Körperverletzung, aber auch die Gewässerverunreinigung nach § 324 BGB.
Gebühren und Auslagen eines Gerichtsvollziehers als staatliches Vollstreckungsorgan werden ebenfalls übernommen. Der VN als Gläubiger lässt im Auftrag des
Gerichtsvollziehers die Räumung einer vermieteten Wohnung selbst und auf eigene Kosten durchführen. Zur Klarstellung: Nicht zu den Gerichtsgebühren gehören
Zwangsgeld, Ordnungsgeld sowie Geldstrafen und Geldbußen. Nimmt der VN anstelle der staatlichen Gerichte Privatpersonen als Schiedsrichter im Rahmen eines
Schieds- und Schlichtungsverfahrens in Anspruch, werden auch diese Kosten übernommen.
Tipps zum Versicherungsgebiet Rechtsschutzversicherung
Beim Sozialgerichts-Rechtsschutz steht die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten im Mittelpunkt. Es handelt sich um
Angelegenheiten, in denen die Sozialgerichtsbarkeit nach § 51 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zuständig ist. In den Zuständigkeitsbereich der Sozialgerichte
fallen vor allem die Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich der Rechtsschutzversicherung, der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und der gesetzlichen
Unfallversicherung.
Die Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer führt in der Regel der beauftragte Rechtsanwalt. Er fragt z.B. für seinen Auftraggeber an, ob im konkreten
Fall Versicherungsschutz besteht, und bittet um die Erteilung einer Deckungszusage durch den Versicherer. Wird die Deckungszusage erteilt, rechnet der
Rechtsanwalt seine Gebühren meistens direkt mit der Rechtsschutzversicherung ab. In diesem Falle erhält der Mandant keine Honorarrechnung von seinem Anwalt.
Gebühren für die Einholung einer Deckungszusage übernimmt der Rechtsschutzversicherer nicht.
Ohne eine von den ARB abweichende Regelung würde eine vereinbarte Selbstbeteiligung in allen vier Bereichen anfallen. Der für eine Selbstbeteiligung gewährte
Prämienvorteil ist manchmal vergleichsweise geringfügig. Sieht ein Rechtsschutzversicherter im Falle einer vereinbarten Selbstbeteiligung von der
Beauftragung eines Rechtsanwalt im Hinblick auf die unverhältnismäßigen Kosten (z.B. bei einem relativ geringen Bußgeld) ab, so ist zu beachten, dass ohne
eine anwaltliche Vertretung Nachteile entstehen können.
Allgemeines rund um das Thema Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung ist also z.B. für Verfahren vor Einigungs- oder Schlichtungsstellen eintrittspflichtig, wie sie von den Handwerkskammern und den
Gutachterkommissionen der Ärztekammern angeboten werden. Da die Tätigkeit eines Anwalts als sog. Mediator der außergerichtlichen Streitschlichtung dient und
daher als Schiedsverfahren im weiteren Sinne angesehen werden kann, sind die hierauf entfallenden Kosten ebenfalls als versichert zu betrachten. Einige
Versicherer ersetzen die Gebühren bis zum Doppelten.
Zum Bereich der privatrechtlichen Schuldverhältnisse zählen auch Streitigkeiten über das Zustandekommen eines Vertrages sowie Bereicherungsansprüche im
Zusammenhang mit der Rückabwicklung von Verträgen. Gedeckt sind auch Streitigkeiten zwischen dem VN und seinem - früheren - Anwalt über den Grund oder die
Höhe der gesetzlichen Vergütung für dessen Tätigkeit. Ferner ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen eingeschlossen. Das gilt
allerdings nicht für die Günstige Rechtsschutzversicherung aus dem gewerblichen Bereich.
Da die Abgrenzung zwischen privater und selbstständiger Tätigkeit über die Mitversicherung des Vertrags-Rechtsschutzes (s.u.) entscheidet, treten in diesem
Bereich häufig Streitigkeiten auf, die vor Gericht ausgetragen werden. Ist eine Rechtsschutzversicherter Gesellschafter einer GmbH, auf deren Wirken er
maßgeblichen Einfluss ausüben kann, betrifft dies nicht mehr seinen privaten Bereich und es handelt sich selbst dann nicht um die Verwaltung eigenen
Vermögens, wenn er im Namen seiner Ehefrau eine Warenbestellung aufgibt.
Nützliche Informationen über die Rechtsschutzversicherung
Zum Erbrecht gehören die Rechtsvorschriften, die den Vermögensübergang von einem Verstorbenen auf dessen Rechtsnachfolger regeln. Der VN holt sich nach einer
Trennung von seiner Ehegattin anwaltlichen Rat über den vorläufigen Unterhalt und die vorläufige Wohnungszuweisung ein. Ein Rat ist eine Empfehlung für ein
Verhalten des Ratsuchenden in einer konkreten Rechtsangelegenheit. Eine Auskunft ist eine Information über die Rechtslage. Eine rein vorsorgliche Beratung
ist nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes.
Eine außerordentliche Kündigung des Vertrages ist dem VN fristlos oder bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode möglich, wenn der Versicherer die
Deckung ganz oder teilweise unberechtigt abgelehnt hat. Eine ausgesprochene Kündigung bleibt bei einem Streit über die Leistungsverpflichtung des
Versicherers bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Leistungsverpflichtung in der Schwebe. Hat der Günstige Rechtsschutzversicherung seine Leistungspflicht für
mindestens zwei innerhalb von zwölf Monaten eingetretene Rechtsschutzfälle bejaht.
Wird eine Kündigungsschutzklage mit einem streitwerterhöhenden Weiterbeschäftigungsantrag verbunden, besteht für Letzteren in der Regel nur dann
Versicherungsschutz, wenn er nach Abschluss des Gütetermins gestellt wird. Hintergrund ist, dass die meisten Kündigungsschutzverfahren bereits im Gütetermin
verglichen werden. Ein bereits vorher gestellter Weiterbeschäftigungsantrag hätte in diesen Fällen nur kostenerhöhende Wirkung und ist daher mit der
Rechtsschutzversicherung abzustimmen.
Was kostet eine günstige Rechtsschutzversicherung
In unserem Beitragsrechner finden Sie eine Preisübersicht der integrierten Rechtsschutzversicherungen. Eine günstige Rechtsschutzversicherung ist die Rechtsschutz-Union mit einer jährlichen Beitragshöhe von 152,92 Euro. Wir möchten Sie jedoch darauf aufmerksam machen, das die hier aufgeführten Preise nicht zwingend binden sind.
Je nach Ihren Bedürfnissen, dem gewählten Versicherer und dessen Tarif können sich die Beiträge von den hier aufgeführten Preisen unterscheiden. Um für Ihre Bedürfnisse eine passende und günstige Rechtsschutzversicherung zu finden, empfehlen wir Ihnen, einfach mit unserem Beitragsrechner eine online Berechnung durchzuführen.
Sie erhalten daraufhin verschiedene Tarif Angebote, sowie eine umfangreiche Auswahl an Informationen über die jeweilig enthaltenen Leistungen. Eine gute und günstige Rechtsschutzversicherung lässt sich in der heutigen Zeit recht einfach im Internet finden und in der Regel auch online abschliessen. Damit Sie sich einen Überblick über die Preise und Leistungen machen können, finden Sie unter Rechtsschutzversicherung Stiftung Warentest einen umfangreich durchgeführten Vergleich inklusive aller Berwertungen und Preise. Um einen bestmöglichen Versicherungsschutz zu erhalten, nehmen Sie sich am besten ein wenig Zeit um die verschiedenen Rechtsschutzversicherungen, deren Tarife und Leistungen zu vergleichen und sich für das für Sie günstige Angebot zu entscheiden.
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