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Rechtsschutzversicherung
Infos und Tipps zum Thema Rechtsschutzversicherung
Immer häufiger kommt es in privaten (z.B. Streitigkeiten mit dem Nachbarn), als auch in beruflichen (z.B. Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber) Lebensbereichen zu Streitigkeiten, welche in nicht seltenen Fällen gerichtlich ausgetragen werden. Die Rechtsschutzversicherung ist sowohl im privaten als auch im beruflichen Bereich weit verbreitet.
Dies dürfte maßgeblich darauf zurückzuführen sein, dass angesichts der zunehmenden Verrechtlichung aller Lebensbereiche die Bereitschaft, tatsächliche oder vermeintliche Ansprüche durchzusetzen, steigt. Rechtsschutz bedeutet, dass der Versicherer dafür sorgt, dass der Versicherungsnehmer seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann und dass er die für diese Interessenwahrnehmung erforderlichen Kosten übernimmt.
Der Geltungsbereich der Rechtsschutzversicherung erstreckt sich grundsätzlich auf Europa, die Anliegerstaaten des Mittelmeeres, die Kanarischen Inseln und Madeira. Bei Privataufenthalten bis zu sechs Wochen in anderen Ländern besteht ein beschränkter Rechtsschutz.
Die Rechtsschutzversicherung erstattet dem Versicherungsnehmer die im Einzelnen genannten Kosten,
Rechtsanwaltskosten Die Rechtsschutzversicherung ersetzt die gesetzliche Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwalts, d. h. dessen Gebühren und Auslagen nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO).
Gerichtskosten Die Gerichtskosten umfassen neben den Gebühren nach dem Gerichtskostengesetz auch die Auslagen der Gerichte.
Schiedsverfahrenskosten Kosten von Schieds- und Schlichtungsverfahren werden bis zur Höhe der Gebühren, die bei Anrufen des zuständigen staatlichen Gerichts erster Instanz anfallen würden, übernommen.
Kosten des Gegners Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten, die der Gegner aufgewendet hat (vor allem dessen Anwalts- und Gerichtskosten) und zu deren Erstattung der Versicherungsnehmer verpflichtet ist.
Reisekosten Ersatzfähig sind die Kosten für erforderliche Reisen des Versicherungsnehmers zu einem ausländischen Gericht.
Übersetzungskosten Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für die Übersetzung der für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers im Ausland notwendigen Dokumente.
Kautionskosten Muss eine Kaution gezahlt werden, um den Versicherungsnehmer einstweilen von Strafverfolgungsmaßnahmen zu verschonen, gewährt der Versicherer ein zinsloses Darlehen von in der Regel bis zu 50.000 EUR.
Kosten für technische Sachverständige Bei der Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Vergütung von technischen Sachverständigen.
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Die Rechtsschutzversicherung kennt verschiedene Leistungsarten und Rechtsschutz Formen, auf die sich der Versicherungsschutz je nach Vereinbarung bezieht,
Schadenersatz Rechtsschutz (Der Schadenersatz Rechtsschutz tritt bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ein.)
Arbeitsrechtsschutz (Der Arbeitsrechtsschutz bewahrt die rechtlichen Interessen aus Arbeitsverhältnissen oder Dienstverhältnissen.)
Wohnungs- und Grundstücks Rechtsschutz (Der Wohnungs- und Grundstücks Rechtsschutz auch Vermieterrechtsschutz werden die rechtlichen Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen etc. für den Vermieter gewahrt.)
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (Der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht gilt für rechtliche Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen oder dinglichen Rechten.)
Steuerrechtsschutz vor Gerichten (Der Steuerrechtsschutz vertritt die rechtlichen Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten.)
Sozialgerichtsrechtsschutz (Mit dem Sozialgerichtsrechtsschutz wird die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten vertreten.)
Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen (Der Verwaltungsrechtsschutz vertritt die rechtlichen Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und -gerichten.)
Disziplinar- und Standesrechtsschutz (Der Disziplinar- und Standesrechtsschutz gewährleistet die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren.)
Strafrechtsschutz (Der Strafrechtsschutz gewährt die Verteidigung wegen des Vorwurfs verkehrsrechtlicher oder sonstiger strafrechtlicher Vergehen.)
Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz (Diese Rechtsschutz Form gewährleistet die Verteidigung wegen des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit.)
Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht (Der Beratungsrechtsschutz gewährleistet den anwaltlichen Rat oder Auskunft bei familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten, wenn diese nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Anwalts zusammenhängen.)
Wartezeit in der Rechtsschutzversicherung
Die sogenannte "Wartezeit in der Rechtsschutzversicherung" ist eine Besonderheit der Rechtsschutzversicherer. Hierunter ist der Zeitraum zwischen dem Vertragsbeginn der Rechtsschutzversicherung und dem Wirksamwerden des Versicherungsschutzes zu verstehen. Die Wartezeit beträgt regelmäßig drei Monate. Das bedeutet, dass der Rechtsschutzversicherer nicht eintrittspflichtig ist, wenn das maßgebliche Ereignis (Verstoß) innerhalb von drei Monaten nach Versicherungsbeginn liegt.
Keine Wartezeit (Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit) ist z. B. beim Schadenersatzrechtsschutz und beim Straf-Rechtsschutz vorgesehen.
Die Bestätigung des Versicherungsschutzes erfolgt durch die sogenannte Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung. Diese gilt immer nur für eine Instanz.
Sie bezieht sich ausschließlich auf den gemeldeten Sachverhalt und auf die angekündigten rechtlichen Schritte.
Die Deckungssumme sollte in einer allgemeinen Rechtsschutz Versicherung nicht unter 150.000 EUR liegen.
Häufig werden Selbstbehalte in Höhe von 50 bis 200 EUR vereinbart.
Enthalten die Versicherungsbedingungen eine Regelung über einen sogenannte Stichentscheid, hat der Versicherungsnehmer das Recht, einen für ihn bereits tätigen oder noch zu beauftragenden Rechtsanwalt zu veranlassen, gegenüber durch eine günstige Rechtsschutzversicherung substantiiert schriftlich zu begründen, dass die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Erfolg steht und hinreichende Aussicht auf Erfolg verspricht.
Rechtsschutzversicherung
Häufig wird eine Selbstbeteiligung von 100 oder 250 EUR als Fixbetrag, manchmal auch ein prozentualer Betrag von z.B. 10 Prozent, mindestens 125 EUR, gewählt.
Beim Selbstbehalt sehen einige Versicherer Besonderheiten vor, z.B., Ist der Rechtsschutzfall mit einer Erstberatung erledigt worden, werden die
Beratungskosten ohne Abzug einer Selbstbeteiligung übernommen. Bei Rechtsschutzfällen im Ausland wird die vereinbarte Selbstbeteiligung bei den Gebühren für
den ausländischen Anwalt nicht in Abzug gebracht.
Im Folgenden werden die in § 3 ARB aufgeführten allgemeinen Risikoausschlüsse dargestellt, die für alle Leistungs- und Vertragsarten gelten. Hiernach besteht
kein Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit, Krieg, feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen,
Streik, Aussperrung oder Erdbeben: Der Ausschluss Krieg ist gegeben, wenn die Interessenwahrnehmung mittelbar oder unmittelbar durch einen Krieg adäquat
verursacht worden ist.
Darunter fallen Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten, wenn diese nicht mit
einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwaltes zusammenhängen Zum Familienrecht zählen alle Rechtsnormen, die die rechtlichen Beziehungen
der Familienmitglieder untereinander und gegenüber Dritten regeln. Lebenspartnerschaftsrecht ist die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die das Zusammenleben
von eingetragenen, gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften regeln.
Infos zur Rechtsschutzversicherung
Den umfassendsten Rechtsschutz für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Wohnungen und Grundstücken bietet § 29 ARB. Während der sog. Wohnungs- und Grundstücks
Rechtsschutz des § 2c ARB bereits in den Rechtsschutzkombinationen Landwirtschafts-Rechtsschutz (§ 27 ARB), Rechtsschutzversicherung für Selbstständige (§ 28 ARB)
und Rechtsschutz für Vermieter und Mieter (§ 29 ARB) versichert werden kann, umfasst § 29 ARB generell den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, sowie den
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten.
Die Rechtsschutzversicherung muss die Kosten übernehmen, die der Gegner aufgewendet hat und zu deren Erstattung der VN verpflichtet ist. Darunter fallen in
erster Linie Anwalts- und Gerichtskosten, aber auch sonstige Parteikosten des Gegners, z.B. Reisekosten. Die Erstattungspflicht bezieht sich sowohl auf
gerichtliche als auch auf behördliche Kostenentscheidungen. In Betracht kommt aber auch eine gesetzliche Erstattungspflicht oder auch eine vereinbarte
Kostenübernahme, soweit sich diese Übernahme Kostenvorschriften orientiert.
Hohes Streitpotenzial im Baurecht. Diesem Ausschluss liegt die Erkenntnis zugrunde, dass Baumaßnahmen aller Art erfahrungsgemäß ein hohes Streitpotenzial
und damit ein für die Versicherer nur schwer kalkulierbares Risiko beinhalten. Die Auslegung des Baurisikoausschlusses war und ist häufig Gegenstand von
Deckungsstreitigkeiten. Streitigkeiten aus einem Grundstückskauf bzw. -verkauf fallen nur dann unter den Ausschluss, wenn das Grundstück zu Bauzwecken
bestimmt ist.
Rechtsschutzversicherung
Aus dem Kartell- und sonstigen Wettbewerbsrecht, Kartellrecht ist die Summe der Vorschriften, die den freien Wettbewerb in seinem Bestand erhalten und
fördern sollen. Dazu zählt insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hiernach sind z.B. Verträge, die Unternehmen oder Vereinigungen
von Unternehmen zu einem gemeinsamen Zweck schließen, sowie Beschlüsse von Vereinigungen von Unternehmen für die Rechtsschutzversicherung unwirksam, soweit sie geeignet sind, die Erzeugung
oder die Marktverhältnisse für den Verkehr des Wettbewerbs zu beeinflussen.
Da die Firma als juristische Person kein Täter sein kann, erteilt die Rechtsschutzversicherung in solchen Fällen Rechtsschutz nur für den Fall eines gegen den Fahrer
eingeleiteten Verfahrens. Zu beachten ist auch hier der Ausschluss in § 3 Abs. 3e ARB für Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes.
Kein Versicherungsschutz besteht ferner in Verfahren nach § 25 a StVG (sog. Halterhaftung). Denn hierbei handelt es sich nicht um ein Ordnungswidrigkeitenverfahren,
da keine Geldbuße festgesetzt wird.
Gebühren und Auslagen eines Gerichtsvollziehers als staatliches Vollstreckungsorgan werden ebenfalls übernommen. Der VN als Gläubiger lässt im Auftrag des
Gerichtsvollziehers die Räumung einer vermieteten Wohnung selbst und auf eigene Kosten durchführen. Zur Klarstellung: Nicht zu den Gerichtsgebühren gehören
Zwangsgeld, Ordnungsgeld sowie Geldstrafen und Geldbußen. Nimmt der VN anstelle der staatlichen Gerichte Privatpersonen als Schiedsrichter im Rahmen eines
Schieds- und Schlichtungsverfahrens in Anspruch, werden auch diese Kosten übernommen.
Tipps zum Versicherungsgebiet Rechtsschutzversicherung
Beim Sozialgerichts-Rechtsschutz steht die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten im Mittelpunkt. Es handelt sich um
Angelegenheiten, in denen die Sozialgerichtsbarkeit nach § 51 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zuständig ist. In den Zuständigkeitsbereich der Sozialgerichte
fallen vor allem die Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich der Rechtsschutzversicherung, der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und der gesetzlichen
Unfallversicherung.
Unabhängig von der Umsatzhöhe besteht kein Rechtsschutzversicherung Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer selbstständigen
Tätigkeit. Versicherte Personen sind, der VN, sein ehelicher oder im Versicherungsschein genannter nichtehelicher Lebenspartner, die minderjährigen Kinder,
die unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, längstens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer
angelegte berufliche Tätigkeit ausüben Entgelt erhalten.
Die sog. Wartezeit ist eine Besonderheit der Rechtsschutzversicherung. Man versteht darunter den Zeitraum zwischen dem Beginn der Rechtsschutzversicherung und dem Wirksamwerden des
Versicherungsschutzes. Durch die Regelung der Wartezeit soll erreicht werden, dass die Versichertengemeinschaft nicht mit den Kosten von Rechtsstreitigkeiten
belastet wird, die bei Abschluss des Versicherungsvertrages schon vorprogrammiert waren. Die Wartezeit beträgt gemäß § 4 Abs. 1 ARB drei Monate. Dies
bedeutet, dass der Versicherer nicht eintrittspflichtig ist
Allgemeines rund um das Thema Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsstellung der versicherten Personen regelt § 15 ARB. Danach besteht Versicherungsschutz für den VN der Rechtsschutzversicherung und die im Versicherungsschein oder in den
einzelnen Rechtsschutzformen genannten Personen. Außerdem besteht Versicherungsschutz zu Gunsten der Personen, denen auf Grund des
Todes oder der Verletzung des VN oder einer mitversicherten Person kraft Gesetzes daraus resultierende Ansprüche zustehen (z.B. Erben). Die für den VN
anwendbaren Vertragsbestimmungen gelten für mitversicherte Personen sinngemäß.
Der Versicherer sorgt für die Übersetzung der für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des VN im Ausland notwendigen schriftlichen Unterlagen und trägt
die hierbei anfallenden Kosten. Wenn der VN dies wünscht, hat der Versicherer den Übersetzer auszuwählen und zu beauftragen. Bei einer Interessenwahrnehmung
im Inland sind solche Kosten nur zu übernehmen, wenn es sich um Gerichtsauslagen handelt. Muss eine Kaution gestellt werden, um den VN einstweilen von
Strafverfolgungsmaßnahmen zu verschonen, gewährt die Rechtsschutzversicherung ein zinsloses Darlehen.
Beim sog. Stichentscheid hat der VN das Recht, einen für ihn bereits tätigen oder noch zu beauftragenden Rechtsanwalt zu veranlassen, gegenüber der
Rechtsschutzversicherung substantiiert schriftlich zu begründen, dass die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen in einem angemessenen Verhältnis zum
angestrebten Erfolg steht und hinreichende Aussicht auf Erfolg verspricht. Der Stichentscheid muss den Streitstoff darstellen, auf die Beweissituation
eingehen, sich mit Gegenargumenten auseinandersetzen und erkennen lassen.
Nützliche Informationen über die Rechtsschutzversicherung
Häufig ist ein Verstoß Auslöser für einen vertrags- oder gesetzwidrigen Zustand, der über einen bestimmten Zeitraum andauert (z.B. unerlaubte Hundehaltung).
Dann ist der erste Verstoß für den Eintritt des Versicherungsfalles maßgeblich. Verweigert der Krankenversicherer die Erstattung sämtlicher Leistungen eines
Heilpraktikers, weil er dessen Leistungen als medizinisch nicht notwendig betrachtet, so liegt der Rechtsschutzfall bereits mit der ersten
Leistungsverweigerung vor.
Der Anwalt erhebt ohne Abstimmung mit der Rechtsschutzversicherung eine Klage, obwohl er zunächst nur mit der außergerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen
des VN betraut und zudem ausdrücklich darauf hingewiesen worden war, dass Kosten auslösende Maßnahmen mit dem Versicherer abzustimmen sind. Der Versicherer
kann dann den Versicherungsschutz zumindest wegen grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung ganz oder teilweise versagen. Der Anwalt macht sich aber
schadenersatzpflichtig mit der Folge des Verlustes seines Schadenersatzanspruchs.
Unter die Rechtsschutzversicherung fallen all diejenigen Vorschriften, die die Ahndung dienstrechtlicher Verfehlungen im öffentlichen Recht zum Gegenstand haben.
Im Wesentlichen geht es um öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse. Zum Standesrecht zählen alle Rechtsnormen, die für Angehörige bestimmter Berufsgruppen
(z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater oder Architekten) gelten und in denen bestimmte Berufs- und Standespflichten geregelt sind. Für die Ahndung von Verstößen
gegen das Berufs- und Standesrecht sind in erster Linie eingesetzte Ehrengerichte zuständig.
Versicherungsfall
Grundsätzlich bestimmt der Zeitpunkt des tatsächlichen oder behaupteten Verstoßes gegen Rechtspflichten den Eintritt des Versicherungsfalls in der Rechtsschutzversicherung. Welcher Versicherer hierbei besonders gut ist, wurde von den Experten im Test unter Rechtsschutzversicherung Stiftung Warentest zu finden, mit den aktuellen Testergebnisse 2026 sowie aus einem Vergleich des vorigen Jahres 2025.
Beispiel
Für bestimmte Rechtsschutz Bereiche gilt eine besondere Definition des Versicherungsfalls. So ist beim Schadenersatzrechtsschutz auf das erste Ereignis, durch das ein Schaden verursacht worden ist oder verursacht worden sein soll, abzustellen.
Um die beste Rechtsschutzversicherung 2026 zum günstigsten Preis zu erhalten, lohnt es sich in jedem Fall vor dem Abschluß einer solchen Versicherungsform einen Rechtsschutzversicherung Vergleich online durchzuführen. Das spart nicht nur Zeit, sondern vor allem auch Geld.