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Infos und Tipps zum Thema Rechtsschutzversicherung

Immer häufiger kommt es in privaten (z.B. Streitigkeiten mit dem Nachbarn), als auch in beruflichen (z.B. Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber) Lebensbereichen zu Streitigkeiten, welche in nicht seltenen Fällen gerichtlich ausgetragen werden. Die Rechtsschutzversicherung ist sowohl im privaten als auch im beruflichen Bereich weit verbreitet.

Dies dürfte maßgeblich darauf zurückzuführen sein, dass angesichts der zunehmenden Verrechtlichung aller Lebensbereiche die Bereitschaft, tatsächliche oder vermeintliche Ansprüche durchzusetzen, steigt. Rechtsschutz bedeutet, dass der Versicherer dafür sorgt, dass der Versicherungsnehmer seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann und dass er die für diese Interessenwahrnehmung erforderlichen Kosten übernimmt.

Der Geltungsbereich der Rechtsschutzversicherung erstreckt sich grundsätzlich auf Europa, die Anliegerstaaten des Mittelmeeres, die Kanarischen Inseln und Madeira. Bei Privataufenthalten bis zu sechs Wochen in anderen Ländern besteht ein beschränkter Rechtsschutz.

Hinweis

Allgemeine Rechtsschutzversicherung

Die Allgemeine Rechtsschutzversicherung, zu der unter anderem auch der Firmenrechtsschutz (Gewerbe Rechtschutz) zählt, basiert auf den allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Rechtsschutzversicherung in der Fassung (ARB 2010). In den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) werden im wesentlichen folgende "Leistungen der Rechtsschutzversicherung" zusammengefasst,
Grüner Pfeil nach rechts Versicherte Kosten
Grüner Pfeil nach rechts Leistungsarten der Rechtsschutzversicherung
Grüner Pfeil nach rechts Wartezeit in der Rechtsschutzversicherung
Grüner Pfeil nach rechts Deckungszusage - Deckungssumme (Selbstbehalt) - Stichentscheid
Grüner Pfeil nach rechts Versicherungsfall

Versicherte Kosten

Die Rechtsschutzversicherung erstattet dem Versicherungsnehmer die im Einzelnen genannten Kosten,

Kleiner Haken in grün Rechtsanwaltskosten Die Rechtsschutzversicherung ersetzt die gesetzliche Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwalts, d. h. dessen Gebühren und Auslagen nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO).

Kleiner Haken in grün Gerichtskosten Die Gerichtskosten umfassen neben den Gebühren nach dem Gerichtskostengesetz auch die Auslagen der Gerichte.

Kleiner Haken in grün Schiedsverfahrenskosten Kosten von Schieds- und Schlichtungsverfahren werden bis zur Höhe der Gebühren, die bei Anrufen des zuständigen staatlichen Gerichts erster Instanz anfallen würden, übernommen.

Kleiner Haken in grün Kosten des Gegners Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten, die der Gegner aufgewendet hat (vor allem dessen Anwalts- und Gerichtskosten) und zu deren Erstattung der Versicherungsnehmer verpflichtet ist.

Kleiner Haken in grün Reisekosten Ersatzfähig sind die Kosten für erforderliche Reisen des Versicherungsnehmers zu einem ausländischen Gericht.

Kleiner Haken in grün Übersetzungskosten Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für die Übersetzung der für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers im Ausland notwendigen Dokumente.

Kleiner Haken in grün Kautionskosten Muss eine Kaution gezahlt werden, um den Versicherungsnehmer einstweilen von Strafverfolgungsmaßnahmen zu verschonen, gewährt der Versicherer ein zinsloses Darlehen von in der Regel bis zu 50.000 EUR.

Kleiner Haken in grün Kosten für technische Sachverständige Bei der Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Vergütung von technischen Sachverständigen.

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Leistungsarten der Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung kennt verschiedene Leistungsarten und Rechtsschutz Formen, auf die sich der Versicherungsschutz je nach Vereinbarung bezieht,

Kleiner Haken in grün Schadenersatz Rechtsschutz (Der Schadenersatz Rechtsschutz tritt bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ein.)

Kleiner Haken in grün Arbeitsrechtsschutz (Der Arbeitsrechtsschutz bewahrt die rechtlichen Interessen aus Arbeitsverhältnissen oder Dienstverhältnissen.)

Kleiner Haken in grün Wohnungs- und Grundstücks Rechtsschutz (Der Wohnungs- und Grundstücks Rechtsschutz auch Vermieterrechtsschutz werden die rechtlichen Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen etc. für den Vermieter gewahrt.)

Kleiner Haken in grün Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (Der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht gilt für rechtliche Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen oder dinglichen Rechten.)

Kleiner Haken in grün Steuerrechtsschutz vor Gerichten (Der Steuerrechtsschutz vertritt die rechtlichen Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten.)

Kleiner Haken in grün Sozialgerichtsrechtsschutz (Mit dem Sozialgerichtsrechtsschutz wird die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten vertreten.)

Kleiner Haken in grün Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen (Der Verwaltungsrechtsschutz vertritt die rechtlichen Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und -gerichten.)

Kleiner Haken in grün Disziplinar- und Standesrechtsschutz (Der Disziplinar- und Standesrechtsschutz gewährleistet die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren.)

Kleiner Haken in grün Strafrechtsschutz (Der Strafrechtsschutz gewährt die Verteidigung wegen des Vorwurfs verkehrsrechtlicher oder sonstiger strafrechtlicher Vergehen.)

Kleiner Haken in grün Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz (Diese Rechtsschutz Form gewährleistet die Verteidigung wegen des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit.)

Kleiner Haken in grün Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht (Der Beratungsrechtsschutz gewährleistet den anwaltlichen Rat oder Auskunft bei familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten, wenn diese nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Anwalts zusammenhängen.)

Wartezeit in der Rechtsschutzversicherung

Die sogenannte "Wartezeit in der Rechtsschutzversicherung" ist eine Besonderheit der Rechtsschutzversicherer. Hierunter ist der Zeitraum zwischen dem Vertragsbeginn der Rechtsschutzversicherung und dem Wirksamwerden des Versicherungsschutzes zu verstehen. Die Wartezeit beträgt regelmäßig drei Monate. Das bedeutet, dass der Rechtsschutzversicherer nicht eintrittspflichtig ist, wenn das maßgebliche Ereignis (Verstoß) innerhalb von drei Monaten nach Versicherungsbeginn liegt.

Keine Wartezeit (Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit) ist z. B. beim Schadenersatzrechtsschutz und beim Straf-Rechtsschutz vorgesehen.

Deckungszusage - Deckungssumme (Selbstbehalt) - Stichentscheid

Die Bestätigung des Versicherungsschutzes erfolgt durch die sogenannte Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung. Diese gilt immer nur für eine Instanz. Sie bezieht sich ausschließlich auf den gemeldeten Sachverhalt und auf die angekündigten rechtlichen Schritte.

Die Deckungssumme sollte in einer allgemeinen Rechtsschutz Versicherung nicht unter 150.000 EUR liegen.

Häufig werden Selbstbehalte in Höhe von 50 bis 200 EUR vereinbart.

Enthalten die Versicherungsbedingungen eine Regelung über einen sogenannte Stichentscheid, hat der Versicherungsnehmer das Recht, einen für ihn bereits tätigen oder noch zu beauftragenden Rechtsanwalt zu veranlassen, gegenüber durch eine günstige Rechtsschutzversicherung substantiiert schriftlich zu begründen, dass die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Erfolg steht und hinreichende Aussicht auf Erfolg verspricht.

Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung - Guter Versicherungsschutz zum kleinsten Preis Der Versicherungsschutz bleibt ferner bestehen, wenn der VN nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn der VN die Obliegenheit arglistig verletzt hat. Ein eventuelles Verschulden seines Anwalts hat der VN wie eigenes Verschulden zu vertreten, da der Anwalt als Repräsentant des VN anzusehen ist. Im Folgenden werden die in § 3 ARB aufgeführten allgemeinen Risikoausschlüsse dargestellt, die für alle Leistungs- und Vertragsarten gelten. Hiernach besteht kein Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit, Krieg, feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben: Der Ausschluss Krieg ist gegeben, wenn die Interessenwahrnehmung mittelbar oder unmittelbar durch einen Krieg adäquat verursacht worden ist. Das ist z.B. bei einem Verkehrsunfall der Fall. Schwierigkeiten können sich hingegen dann ergeben, wenn zwischen dem schadenverursachenden Ereignis und dem tatsächlichen Schadeneintritt ein nicht unerheblicher Zeitraum liegt und nur ein Teilbereich in den versicherten Zeitraum fällt. Im Beratungs-Rechtsschutz für Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht stellen die ARB auf das Ereignis ab, das die Änderung der Rechtslage des VN oder einer mitversicherten Person zur Folge hat (z.B. Tod des Erblassers, Trennung der Ehegatten oder Geburt eines Kindes).

Infos zur Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung - Bestmöglicher Schutz zum günstigsten Preis Der VN kann aber auch von der Rechtsschutzversicherung verlangen, dass dieser ihm einen Anwalt benennt. Hierzu ist der Versicherer u.U. sogar verpflichtet, wenn nämlich der VN keinen Anwalt ausgewählt hat und die Beauftragung eines Anwalts im Interesse des VN erforderlich erscheint. Da der Versicherer den Anwalt im Namen des VN benennt, ist der Versicherer für die Tätigkeit des Anwalts nicht verantwortlich. Andererseits ist aber der Anwalt auch nur gegenüber dem VN als seinem Mandanten für die Durchführung des Auftrags verantwortlich. Die Rechtsschutzversicherung ist verpflichtet, den gemeldeten Rechtsschutzfall unverzüglich zu bearbeiten und daneben die zur Feststellung des Versicherungsfalles notwendigen und möglichen Erhebungen zu veranlassen. Will der Versicherer seine Leistungspflicht wegen eines ihm bekannten Ausschlusstatbestandes verneinen, so darf er den VN nicht über einen längeren Zeitraum hierüber im Ungewissen lassen. Daraus ergibt sich auch, dass der Versicherer dem VN neben der reinen Kostentragung noch weitere Unterstützung zu leisten hat. Der VN streitet über die Rückzahlung eines Darlehens, das er der Handelsgesellschaft in seiner Eigenschaft als Gesellschafter gewährt hat. Nicht unter den Ausschluss fallen somit andere am Gesellschaftszweck orientierte Tätigkeiten wie z.B. der An- und Verkauf von Waren. Der Ausschluss erfasst auch Streitigkeiten im Gründungsstadium einer werdenden Handelsgesellschaft, unabhängig davon, ob der Eintrag im Handelsregister erfolgt ist. Der VN streitet über die Rückzahlung eines Darlehens, das er der Handelsgesellschaft in seiner Eigenschaft als Gesellschafter gewährt hat.

Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung - Preise online vergleichen und sparen Macht ein Handwerker Verzugsansprüche wegen einer verspäteten Zahlung geltend, so besteht im Rahmen des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht Deckung für die Abwehr dieser Forderung. Aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht: Auch diese Bestimmung dient der Klarstellung. Denn im Rahmen der Leistungsart Rechtsschutzversicherung sind ohnehin nur Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen bzw. Arbeitsverträgen (also Individualarbeitsrecht) versichert. Um kollektives Arbeitsrecht handelt es sich dann, wenn es um die Arbeitsbedingungen geht. Übt aber der Arbeitgeber unzulässigen Druck aus, damit ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird, liegt bei entsprechenden Darlegungen zumindest ein behaupteter Rechtsschutzfall vor. Gleiches gilt, wenn der Arbeitgeber den Ausspruch der Rechtsschutzversicherung als sicher darstellt und in einem angebotenen Gespräch lediglich die Modalitäten für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses darlegt. Da es in diesem Bereich keine gefestigte Rechtsprechung gibt, kommt es stets auf die Umstände des Einzelfalls an. Welche Aufgabe die Rechtsschutzversicherung dem VN gegenüber zu erfüllen hat, ist grundlegend in § 1 ARB umschrieben. Dort heißt es. Der Versicherer erbringt die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des VN oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang (Rechtsschutz). Die Rechtsschutzversicherung ist also - anders als die Haftpflichtversicherung, die begründete Schadenersatzansprüche Dritter durch Zahlung befriedigt - in erster Linie eine Kostenversicherung.

Tipps zum Versicherungsgebiet Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung - Anbieter hier kostenlos online vergleichen Zu den sonstigen Nutzungsverhältnissen zählen z.B. Wohnungsleihe und schuldrechtliche Wohnrechte sowie Nutzungsverhältnisse aufgrund eines Grundstückskaufvertrages bis zum Besitzübergang. Die Anmietung von Ferienwohnungen, Campingplätzen und Hotelzimmern fällt nicht unter § 29 ARB. Es handelt sich hier nämlich um kurzfristige Nutzungsverhältnisse, während der Rechtsschutzversicherung auf längerfristige Schuldverhältnisse abstellt. Streitigkeiten aus Nutzungsverhältnissen unterliegen der Rechtsschutzversicherung. Werden im Laufe eines Verfahrens weitere rechtliche Schritte erwogen, muss jeweils erneut eine Deckungszusage eingeholt werden. Die Deckungszusage wird von manchen Versicherern aufgesplittet, also zunächst für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung, dann für die erste Instanz, dann für die zweite Instanz und dann ggf. für die weitere Rechtsverfolgung erteilt. Für jede gesonderte Stufe hat der VN dann, um Regulierungsschwierigkeiten zu vermeiden, eine gesonderte Zusage der Rechtsschutzversicherung einzuholen. Wenn die Kündigung eines Mietverhältnisses vor Versicherungsbeginn erfolgte und es dann während des versicherten Zeitraums bei der Wohnungsabnahme zu Auseinandersetzungen kommt, besteht keine Deckung über den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. Erstreckt sich der Rechtschutzfall über einen Zeitraum, so ist gemäß § 4 Abs. 2 ARB dessen Beginn maßgeblich. Sind für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen mehrere Rechtsschutzfälle ursächlich, ist der erste entscheidend.

Allgemeines rund um das Thema Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung - Hier den besten Tarif finden Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen beinhaltet grundsätzlich jede Interessenwahrnehmung in rechtlichen Streitigkeiten, und zwar von der ersten anwaltlichen Beratung über den Prozess bis in zur Zwangsvollstreckung. Die Wahrnehmung rein wirtschaftlicher Interessen und die hierdurch ausgelösten Kosten (z.B. Mitwirkung eines Anwalts bei Finanzierungsverhandlungen des VN mit einer Bank) sind nicht Gegenstand der Rechtsschutzversicherung. Mit der Formulierung wird der Dienstleistungscharakter der «Rechtsschutzversicherung» stärker betont. Denn beim Anstellungsverhältnis eines gesetzlichen Vertreters handelt es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis. Streitigkeiten aus einem Ruhestandsverhältnis sind, obwohl kein Arbeitsverhältnis mehr besteht, ebenfalls versichert, da das Ruhestandsverhältnis seinen Ursprung im früheren Arbeitsverhältnis hat. Für freiberuflich und selbstständig tätige, freie Mitarbeiter steht die Rechtsschutzversicherung für Arbeitnehmer allerdings nicht zur Verfügung, da hier kein Arbeitsverhältnis, sondern ein selbstständiges Dienstverhältnis vorliegt. Zwecks Überprüfung einer ablehnenden Entscheidung des Versicherers geben die ARB dem VN mehrere Möglichkeiten an die Hand, nämlich den sog. Stichentscheid, das Schiedsgutachterverfahren und die Deckungsklage. Der Stichentscheid und das Schiedsgutachterverfahren sind ausschließlich für die Fälle vorgesehen, in denen der Rechtsschutzversicherer die Deckung abgelehnt hat, die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in den Fällen des § 2a bis g keine Aussicht auf Erfolg hat.

Nützliche Informationen über die Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung - Alle guten und günstigen Tarife im Überblick Häufig ist ein Verstoß Auslöser für einen vertrags- oder gesetzwidrigen Zustand, der über einen bestimmten Zeitraum andauert (z.B. unerlaubte Hundehaltung). Dann ist der erste Verstoß für den Eintritt des Versicherungsfalles maßgeblich. Verweigert der Krankenversicherer die Erstattung sämtlicher Leistungen eines Heilpraktikers, weil er dessen Leistungen als medizinisch nicht notwendig betrachtet, so liegt der Rechtsschutzfall bereits mit der ersten Leistungsverweigerung vor. Wechselt der VN ein Objekt, das er für seine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit selbst nutzt, greift die vorstehende Regelung entsprechend ein, wenn das neue Objekt nach dem Tarif des Versicherers weder nach Größe, noch nach Miet- oder Pachthöhe einen höheren als den vereinbarten Beitrag rechtfertigt. Erwirbt der VN zu dem im Versicherungsschein aufgeführten und von ihm selbst weiterhin genutzten Objekt eine weitere Immobilie hinzu so muß eine zusätzliche Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Zu den dinglichen Rechten zählen in erster Linie die nachbarrechtlichen Streitigkeiten aus den §§ 906-911 und 1004 BGB und § 14 BImSchG (Bundes Immissionsschutzgesetz), z.B. Auseinandersetzungen wegen Lärmbelästigung, Rauchimmissionen oder falschen Abstandsgrenzen sowie Widersprüche gegen die Errichtung eines Bauwerks auf dem Nachbargrundstück. Rechtsstreitigkeiten des VN als Wohnungs- oder Teileigentümer mit der Eigentümergemeinschaft oder dem Verwalter fallen ebenfalls unter die Rechtsschutzversicherung.

Versicherungsfall

Grundsätzlich bestimmt der Zeitpunkt des tatsächlichen oder behaupteten Verstoßes gegen Rechtspflichten den Eintritt des Versicherungsfalls in der Rechtsschutzversicherung. Welcher Versicherer hierbei besonders gut ist, wurde von den Experten im Test unter Rechtsschutzversicherung Stiftung Warentest zu finden, mit den aktuellen Testergebnisse 2026 sowie aus einem Vergleich des vorigen Jahres 2025.

Beispiel
Für bestimmte Rechtsschutz Bereiche gilt eine besondere Definition des Versicherungsfalls. So ist beim Schadenersatzrechtsschutz auf das erste Ereignis, durch das ein Schaden verursacht worden ist oder verursacht worden sein soll, abzustellen.

Um die beste Rechtsschutzversicherung 2026 zum günstigsten Preis zu erhalten, lohnt es sich in jedem Fall vor dem Abschluß einer solchen Versicherungsform einen Rechtsschutzversicherung Vergleich online durchzuführen. Das spart nicht nur Zeit, sondern vor allem auch Geld.


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