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Infos und Tipps zum Thema Rechtsschutzversicherung

Immer häufiger kommt es in privaten (z.B. Streitigkeiten mit dem Nachbarn), als auch in beruflichen (z.B. Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber) Lebensbereichen zu Streitigkeiten, welche in nicht seltenen Fällen gerichtlich ausgetragen werden. Die Rechtsschutzversicherung ist sowohl im privaten als auch im beruflichen Bereich weit verbreitet.

Dies dürfte maßgeblich darauf zurückzuführen sein, dass angesichts der zunehmenden Verrechtlichung aller Lebensbereiche die Bereitschaft, tatsächliche oder vermeintliche Ansprüche durchzusetzen, steigt. Rechtsschutz bedeutet, dass der Versicherer dafür sorgt, dass der Versicherungsnehmer seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann und dass er die für diese Interessenwahrnehmung erforderlichen Kosten übernimmt.

Der Geltungsbereich der Rechtsschutzversicherung erstreckt sich grundsätzlich auf Europa, die Anliegerstaaten des Mittelmeeres, die Kanarischen Inseln und Madeira. Bei Privataufenthalten bis zu sechs Wochen in anderen Ländern besteht ein beschränkter Rechtsschutz.

Hinweis

Allgemeine Rechtsschutzversicherung

Die Allgemeine Rechtsschutzversicherung, zu der unter anderem auch der Firmenrechtsschutz (Gewerbe Rechtschutz) zählt, basiert auf den allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Rechtsschutzversicherung in der Fassung (ARB 2010). In den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) werden im wesentlichen folgende "Leistungen der Rechtsschutzversicherung" zusammengefasst,
Grüner Pfeil nach rechts Versicherte Kosten
Grüner Pfeil nach rechts Leistungsarten der Rechtsschutzversicherung
Grüner Pfeil nach rechts Wartezeit in der Rechtsschutzversicherung
Grüner Pfeil nach rechts Deckungszusage - Deckungssumme (Selbstbehalt) - Stichentscheid
Grüner Pfeil nach rechts Versicherungsfall

Versicherte Kosten

Die Rechtsschutzversicherung erstattet dem Versicherungsnehmer die im Einzelnen genannten Kosten,

Kleiner Haken in grün Rechtsanwaltskosten Die Rechtsschutzversicherung ersetzt die gesetzliche Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwalts, d. h. dessen Gebühren und Auslagen nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO).

Kleiner Haken in grün Gerichtskosten Die Gerichtskosten umfassen neben den Gebühren nach dem Gerichtskostengesetz auch die Auslagen der Gerichte.

Kleiner Haken in grün Schiedsverfahrenskosten Kosten von Schieds- und Schlichtungsverfahren werden bis zur Höhe der Gebühren, die bei Anrufen des zuständigen staatlichen Gerichts erster Instanz anfallen würden, übernommen.

Kleiner Haken in grün Kosten des Gegners Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten, die der Gegner aufgewendet hat (vor allem dessen Anwalts- und Gerichtskosten) und zu deren Erstattung der Versicherungsnehmer verpflichtet ist.

Kleiner Haken in grün Reisekosten Ersatzfähig sind die Kosten für erforderliche Reisen des Versicherungsnehmers zu einem ausländischen Gericht.

Kleiner Haken in grün Übersetzungskosten Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für die Übersetzung der für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers im Ausland notwendigen Dokumente.

Kleiner Haken in grün Kautionskosten Muss eine Kaution gezahlt werden, um den Versicherungsnehmer einstweilen von Strafverfolgungsmaßnahmen zu verschonen, gewährt der Versicherer ein zinsloses Darlehen von in der Regel bis zu 50.000 EUR.

Kleiner Haken in grün Kosten für technische Sachverständige Bei der Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Vergütung von technischen Sachverständigen.

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Leistungsarten der Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung kennt verschiedene Leistungsarten und Rechtsschutz Formen, auf die sich der Versicherungsschutz je nach Vereinbarung bezieht,

Kleiner Haken in grün Schadenersatz Rechtsschutz (Der Schadenersatz Rechtsschutz tritt bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ein.)

Kleiner Haken in grün Arbeitsrechtsschutz (Der Arbeitsrechtsschutz bewahrt die rechtlichen Interessen aus Arbeitsverhältnissen oder Dienstverhältnissen.)

Kleiner Haken in grün Wohnungs- und Grundstücks Rechtsschutz (Der Wohnungs- und Grundstücks Rechtsschutz auch Vermieterrechtsschutz werden die rechtlichen Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen etc. für den Vermieter gewahrt.)

Kleiner Haken in grün Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (Der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht gilt für rechtliche Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen oder dinglichen Rechten.)

Kleiner Haken in grün Steuerrechtsschutz vor Gerichten (Der Steuerrechtsschutz vertritt die rechtlichen Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten.)

Kleiner Haken in grün Sozialgerichtsrechtsschutz (Mit dem Sozialgerichtsrechtsschutz wird die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten vertreten.)

Kleiner Haken in grün Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen (Der Verwaltungsrechtsschutz vertritt die rechtlichen Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und -gerichten.)

Kleiner Haken in grün Disziplinar- und Standesrechtsschutz (Der Disziplinar- und Standesrechtsschutz gewährleistet die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren.)

Kleiner Haken in grün Strafrechtsschutz (Der Strafrechtsschutz gewährt die Verteidigung wegen des Vorwurfs verkehrsrechtlicher oder sonstiger strafrechtlicher Vergehen.)

Kleiner Haken in grün Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz (Diese Rechtsschutz Form gewährleistet die Verteidigung wegen des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit.)

Kleiner Haken in grün Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht (Der Beratungsrechtsschutz gewährleistet den anwaltlichen Rat oder Auskunft bei familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten, wenn diese nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Anwalts zusammenhängen.)

Wartezeit in der Rechtsschutzversicherung

Die sogenannte "Wartezeit in der Rechtsschutzversicherung" ist eine Besonderheit der Rechtsschutzversicherer. Hierunter ist der Zeitraum zwischen dem Vertragsbeginn der Rechtsschutzversicherung und dem Wirksamwerden des Versicherungsschutzes zu verstehen. Die Wartezeit beträgt regelmäßig drei Monate. Das bedeutet, dass der Rechtsschutzversicherer nicht eintrittspflichtig ist, wenn das maßgebliche Ereignis (Verstoß) innerhalb von drei Monaten nach Versicherungsbeginn liegt.

Keine Wartezeit (Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit) ist z. B. beim Schadenersatzrechtsschutz und beim Straf-Rechtsschutz vorgesehen.

Deckungszusage - Deckungssumme (Selbstbehalt) - Stichentscheid

Die Bestätigung des Versicherungsschutzes erfolgt durch die sogenannte Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung. Diese gilt immer nur für eine Instanz. Sie bezieht sich ausschließlich auf den gemeldeten Sachverhalt und auf die angekündigten rechtlichen Schritte.

Die Deckungssumme sollte in einer allgemeinen Rechtsschutz Versicherung nicht unter 150.000 EUR liegen.

Häufig werden Selbstbehalte in Höhe von 50 bis 200 EUR vereinbart.

Enthalten die Versicherungsbedingungen eine Regelung über einen sogenannte Stichentscheid, hat der Versicherungsnehmer das Recht, einen für ihn bereits tätigen oder noch zu beauftragenden Rechtsanwalt zu veranlassen, gegenüber durch eine günstige Rechtsschutzversicherung substantiiert schriftlich zu begründen, dass die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Erfolg steht und hinreichende Aussicht auf Erfolg verspricht.

Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung - Optimaler Versicherungsschutz zum günstigsten Preis Häufig wird eine Selbstbeteiligung von 100 oder 250 EUR als Fixbetrag, manchmal auch ein prozentualer Betrag von z.B. 10 Prozent, mindestens 125 EUR, gewählt. Beim Selbstbehalt sehen einige Versicherer Besonderheiten vor, z.B., Ist der Rechtsschutzfall mit einer Erstberatung erledigt worden, werden die Beratungskosten ohne Abzug einer Selbstbeteiligung übernommen. Bei Rechtsschutzfällen im Ausland wird die vereinbarte Selbstbeteiligung bei den Gebühren für den ausländischen Anwalt nicht in Abzug gebracht. Im Folgenden werden die in § 3 ARB aufgeführten allgemeinen Risikoausschlüsse dargestellt, die für alle Leistungs- und Vertragsarten gelten. Hiernach besteht kein Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit, Krieg, feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben: Der Ausschluss Krieg ist gegeben, wenn die Interessenwahrnehmung mittelbar oder unmittelbar durch einen Krieg adäquat verursacht worden ist. Bei einem behaupteten Verstoß ist es unerheblich, ob tatsächlich gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften verstoßen wurde. Es reicht vielmehr aus, dass nach dem Vorbringen des VN ein solcher Verstoß vorliegt. Hierzu muss ein Sachvortrag erfolgen, der nicht nur ein reines Werturteil darstellt, sondern einen Tatsachenkern enthält. Der VN behauptet, von einem Gebrauchtwagenverkäufer arglistig über den Tachostand des Fahrzeugs getäuscht worden zu sein. Selbst wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass keine Täuschung vorlag, lag gedeckter Rechtsschutzfall vor.

Infos zur Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung - Bestmöglicher Schutz zum günstigsten Preis Die Rechtsschutzversicherung für Nichtselbstständige des § 25 ARB ist das Gegenstück zum Privat-Rechtsschutz für Selbstständige nach § 23 ARB. § 25 ARB ist für Nichtselbstständige konzipiert, d.h. der VN oder sein Lebenspartner dürfen keine irgendwie geartete selbstständige Tätigkeit mit einem Gesamtumsatz von mehr als 6.000 EUR im Kalenderjahr ausüben. Wird diese Umsatzgrenze überschritten, wandelt sich der Vertrag automatisch in den Privat Rechtsschutz für Selbstständige nach § 23 ARB um. Ist der Rechtsschutzfall durch einen Kraftfahrtunfall im europäischen Ausland eingetreten und eine zunächst betriebene Regulierung mit dem Schadenregulierungsbeauftragten bzw. der Entschädigungsstelle im Inland erfolglos geblieben, so dass eine Rechtsverfolgung im Ausland notwendig wird, dann trägt die Rechtsschutzversicherung zusätzlich die Kosten eines inländischen Rechtsanwalts bei der Regulierung mit dem Schadensregulierungsbeauftragten bzw. der Entschädigungsstelle im Inland. Der VN streitet über die Rückzahlung eines Darlehens, das er der Handelsgesellschaft in seiner Eigenschaft als Gesellschafter gewährt hat. Nicht unter den Ausschluss fallen somit andere am Gesellschaftszweck orientierte Tätigkeiten wie z.B. der An- und Verkauf von Waren. Der Ausschluss erfasst auch Streitigkeiten im Gründungsstadium einer werdenden Handelsgesellschaft, unabhängig davon, ob der Eintrag im Handelsregister erfolgt ist. Der VN streitet über die Rückzahlung eines Darlehens, das er der Handelsgesellschaft in seiner Eigenschaft als Gesellschafter gewährt hat.

Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung - Bestmöglicher Versicherungsschutz zum günstigsten Preis Die Rechtsschutzversicherung trägt gemäß § 5 Abs. 3 ARB bestimmte Kosten nicht, nämlich, Kosten, die der VN übernommen hat, ohne dass er rechtlich dazu verpflichtet war. Die Übernahme von Kosten, die der VN aufgrund materiellen Rechts schuldet, ist nicht gedeckt, weil die Erfüllung solcher Ansprüche per se nicht unter den Versicherungsschutz fällt. Andererseits hat der VN Anspruch auf Erstattung der dem Gegner entstandenen Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens. Kosten, die im Zusammenhang mit einer einverständlichen Erledigung entstanden sind. Die gebührenrechtliche Beschränkung des Beratungs-Rechtsschutzes betrifft Fälle, in denen zunächst ein Auftrag zur Rechtsberatung erteilt und dieser erst später auf eine Rechtsvertretung ausgedehnt wird. Diese Fälle sind dann nicht versichert, wenn es sich um dieselbe Angelegenheit handelt und zwischen der Beratung und der weitergehenden Tätigkeit ein innerer sachlicher sowie ein naher zeitlicher Zusammenhang besteht. Der Beratung kann auch ausländisches Rechtsschutzversicherung zugrunde liegen. Rechtliche Auseinandersetzungen, die bei der Mehrheit der Bürger eine Rolle spielen können, entwickeln sich erfahrungsgemäß in erster Linie aus Unfällen im Straßenverkehr, auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts sowie in Miet- und Nachbarschaftsangelegenheiten. Auf die Absicherung der hier anfallenden Kosten legen die meisten Interessenten Wert. Demzufolge bietet die Rechtsschutzversicherung vor allem für diese Bereiche kombinierte Versicherungslösungen an, die wiederum zwischen der beruflichen und der privaten Sphäre unterscheiden.

Tipps zum Versicherungsgebiet Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung - Anbieter hier kostenlos online vergleichen Bei der Rechtsschutzversicherung geht es um die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche. Einem Angestellten wird vorgeworfen, der Firma durch jahrelange Unregelmäßigkeiten bei Zahlungsangelegenheiten erheblichen Schaden zugefügt zu haben. Der Arbeitgeber kündigt ihm fristlos und verlangt Schadenersatz. Der Angestellte reicht Kündigungsschutzklage ein. Über diese Rechtsschutzform des § 24 ARB, die mit der früher in den ARB 75 gebotenen Rechtsschutzversicherung vergleichbar ist, kann sich der VN in seiner Eigenschaft als Inhaber eines Gewerbebetriebes oder als freiberuflich oder anderweitig selbstständig Tätiger schützen. Der Begriff der selbstständigen Tätigkeit ist kein fest umrissener Begriff der Rechtssprache. Als selbstständig wird im Allgemeinen derjenige angesehen, der seinen Beruf wirtschaftlich und organisatorisch in eigener Regie ausübt. Die Kündigung muss dem jeweiligen Vertragspartner spätestens einen Monat nach Zugang der Ablehnung oder Anerkennung der Leistungspflicht in Schriftform zugehen. Schließlich räumt § 10 Abs. 6 ARB dem VN, falls sich der Beitrag ohne gleichzeitige Änderung des Deckungsumfangs erhöht, ein Recht zur Kündigung innerhalb Monatsfrist ein. Teilkündigungen sind nur in Bezug auf rechtlich selbstständige Versicherungsverträge möglich. Demnach kann etwa der im Rahmen der Rechtsschutzversicherung nicht separat gekündigt werden.

Allgemeines rund um das Thema Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung - Optimal und Günstig versichert mit unserem unabhängigen Vergleich Die Rechtsstellung der versicherten Personen regelt § 15 ARB. Danach besteht Versicherungsschutz für den VN der Rechtsschutzversicherung und die im Versicherungsschein oder in den einzelnen Rechtsschutzformen genannten Personen. Außerdem besteht Versicherungsschutz zu Gunsten der Personen, denen auf Grund des Todes oder der Verletzung des VN oder einer mitversicherten Person kraft Gesetzes daraus resultierende Ansprüche zustehen (z.B. Erben). Die für den VN anwendbaren Vertragsbestimmungen gelten für mitversicherte Personen sinngemäß. Denn beim Anstellungsverhältnis eines gesetzlichen Vertreters handelt es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis. Streitigkeiten aus einem Ruhestandsverhältnis sind, obwohl kein Arbeitsverhältnis mehr besteht, ebenfalls versichert, da das Ruhestandsverhältnis seinen Ursprung im früheren Arbeitsverhältnis hat. Für freiberuflich und selbstständig tätige, freie Mitarbeiter steht die Rechtsschutzversicherung für Arbeitnehmer allerdings nicht zur Verfügung, da hier kein Arbeitsverhältnis, sondern ein selbstständiges Dienstverhältnis vorliegt. Ist der VN als Wohnungseigentümer Mitglied eines Verwaltungsbeirats, ist er auch in dieser speziellen Eigenschaft nicht über den Wohnungs- und Grundstücks Rechtsschutz abgesichert, sondern bezüglich des vorliegenden Auftragsverhältnisses nur im Rahmen des Vertrags-Rechtsschutzes über eine eventuell bestehende, weitere private Rechtsschutzversicherung. Beim Wohnungs- und Grundstücks Rechtsschutz handelt es sich um eine objektbezogene Rechtsschutzversicherung. Demnach muss ein bestimmtes Grundstück oder Gebäude im Versicherungsschein bezeichnet werden.

Nützliche Informationen über die Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung - Preise online vergleichen und Geld sparen Ein Versicherungsfall kann bejaht werden, wenn der VN behauptet, sein Arbeitgeber habe eine unberechtigte verhaltensbedingte Kündigung in Aussicht gestellt. Ob dieser behauptete Verstoß des Arbeitgebers tatsächlich zutrifft, ist unerheblich. Führt der Arbeitnehmer einen Rechtsstreit wegen eines Aufhebungsvertrages, weil er durch eine angedrohte Kündigung seitens des Arbeitgebers dazu veranlasst worden ist, wendet der Arbeitgeber aber vorangegangene Verstöße seitens des Arbeitnehmers ein Verstoßes des Arbeitnehmers an. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der VN die Eigenschaft verliert, an die der Versicherungsschutz anknüpft. Bei Insolvenz des VN liegt kein völliger Wagniswegfall vor. Vielmehr bleibt das Versicherungsverhältnis bestehen, wobei der Insolvenzverwalter die Möglichkeit der Kündigung hat. Bei teilweisem Interessewegfall besteht der Versicherungsschutz durch die Rechtsschutzversicherung für die verbleibenden Wagnisse fort. Denn bei diesen Ansprüchen soll es sich nicht um Schadenersatzansprüche handeln, sondern um Entschädigungsansprüche aufgrund Aufopferung, deren Sinn und Zweck darin liegt, ein dem Einzelnen auferlegtes Sonderopfer durch die Allgemeinheit auszugleichen. Die Ausgrenzung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese auch aus Vertragsverletzungen resultieren, hat vor allem für den Firmen-Rechtsschutz Bedeutung, der - abgesehen von der Rechtsschutzversicherung - keine Deckung für vertragliche Auseinandersetzungen vorsieht.

Versicherungsfall

Grundsätzlich bestimmt der Zeitpunkt des tatsächlichen oder behaupteten Verstoßes gegen Rechtspflichten den Eintritt des Versicherungsfalls in der Rechtsschutzversicherung. Welcher Versicherer hierbei besonders gut ist, wurde von den Experten im Test unter Rechtsschutzversicherung Stiftung Warentest zu finden, mit den aktuellen Testergebnisse 2026 sowie aus einem Vergleich des vorigen Jahres 2025.

Beispiel
Für bestimmte Rechtsschutz Bereiche gilt eine besondere Definition des Versicherungsfalls. So ist beim Schadenersatzrechtsschutz auf das erste Ereignis, durch das ein Schaden verursacht worden ist oder verursacht worden sein soll, abzustellen.

Um die beste Rechtsschutzversicherung 2026 zum günstigsten Preis zu erhalten, lohnt es sich in jedem Fall vor dem Abschluß einer solchen Versicherungsform einen Rechtsschutzversicherung Vergleich online durchzuführen. Das spart nicht nur Zeit, sondern vor allem auch Geld.


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