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Rechtsschutzversicherung
Infos und Tipps zum Thema Rechtsschutzversicherung
Immer häufiger kommt es in privaten (z.B. Streitigkeiten mit dem Nachbarn), als auch in beruflichen (z.B. Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber) Lebensbereichen zu Streitigkeiten, welche in nicht seltenen Fällen gerichtlich ausgetragen werden. Die Rechtsschutzversicherung ist sowohl im privaten als auch im beruflichen Bereich weit verbreitet.
Dies dürfte maßgeblich darauf zurückzuführen sein, dass angesichts der zunehmenden Verrechtlichung aller Lebensbereiche die Bereitschaft, tatsächliche oder vermeintliche Ansprüche durchzusetzen, steigt. Rechtsschutz bedeutet, dass der Versicherer dafür sorgt, dass der Versicherungsnehmer seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann und dass er die für diese Interessenwahrnehmung erforderlichen Kosten übernimmt.
Der Geltungsbereich der Rechtsschutzversicherung erstreckt sich grundsätzlich auf Europa, die Anliegerstaaten des Mittelmeeres, die Kanarischen Inseln und Madeira. Bei Privataufenthalten bis zu sechs Wochen in anderen Ländern besteht ein beschränkter Rechtsschutz.
Die Rechtsschutzversicherung erstattet dem Versicherungsnehmer die im Einzelnen genannten Kosten,
Rechtsanwaltskosten Die Rechtsschutzversicherung ersetzt die gesetzliche Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwalts, d. h. dessen Gebühren und Auslagen nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO).
Gerichtskosten Die Gerichtskosten umfassen neben den Gebühren nach dem Gerichtskostengesetz auch die Auslagen der Gerichte.
Schiedsverfahrenskosten Kosten von Schieds- und Schlichtungsverfahren werden bis zur Höhe der Gebühren, die bei Anrufen des zuständigen staatlichen Gerichts erster Instanz anfallen würden, übernommen.
Kosten des Gegners Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten, die der Gegner aufgewendet hat (vor allem dessen Anwalts- und Gerichtskosten) und zu deren Erstattung der Versicherungsnehmer verpflichtet ist.
Reisekosten Ersatzfähig sind die Kosten für erforderliche Reisen des Versicherungsnehmers zu einem ausländischen Gericht.
Übersetzungskosten Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für die Übersetzung der für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers im Ausland notwendigen Dokumente.
Kautionskosten Muss eine Kaution gezahlt werden, um den Versicherungsnehmer einstweilen von Strafverfolgungsmaßnahmen zu verschonen, gewährt der Versicherer ein zinsloses Darlehen von in der Regel bis zu 50.000 EUR.
Kosten für technische Sachverständige Bei der Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Vergütung von technischen Sachverständigen.
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Die Rechtsschutzversicherung kennt verschiedene Leistungsarten und Rechtsschutz Formen, auf die sich der Versicherungsschutz je nach Vereinbarung bezieht,
Schadenersatz Rechtsschutz (Der Schadenersatz Rechtsschutz tritt bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ein.)
Arbeitsrechtsschutz (Der Arbeitsrechtsschutz bewahrt die rechtlichen Interessen aus Arbeitsverhältnissen oder Dienstverhältnissen.)
Wohnungs- und Grundstücks Rechtsschutz (Der Wohnungs- und Grundstücks Rechtsschutz auch Vermieterrechtsschutz werden die rechtlichen Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen etc. für den Vermieter gewahrt.)
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (Der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht gilt für rechtliche Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen oder dinglichen Rechten.)
Steuerrechtsschutz vor Gerichten (Der Steuerrechtsschutz vertritt die rechtlichen Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten.)
Sozialgerichtsrechtsschutz (Mit dem Sozialgerichtsrechtsschutz wird die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten vertreten.)
Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen (Der Verwaltungsrechtsschutz vertritt die rechtlichen Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und -gerichten.)
Disziplinar- und Standesrechtsschutz (Der Disziplinar- und Standesrechtsschutz gewährleistet die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren.)
Strafrechtsschutz (Der Strafrechtsschutz gewährt die Verteidigung wegen des Vorwurfs verkehrsrechtlicher oder sonstiger strafrechtlicher Vergehen.)
Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz (Diese Rechtsschutz Form gewährleistet die Verteidigung wegen des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit.)
Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht (Der Beratungsrechtsschutz gewährleistet den anwaltlichen Rat oder Auskunft bei familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten, wenn diese nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Anwalts zusammenhängen.)
Wartezeit in der Rechtsschutzversicherung
Die sogenannte "Wartezeit in der Rechtsschutzversicherung" ist eine Besonderheit der Rechtsschutzversicherer. Hierunter ist der Zeitraum zwischen dem Vertragsbeginn der Rechtsschutzversicherung und dem Wirksamwerden des Versicherungsschutzes zu verstehen. Die Wartezeit beträgt regelmäßig drei Monate. Das bedeutet, dass der Rechtsschutzversicherer nicht eintrittspflichtig ist, wenn das maßgebliche Ereignis (Verstoß) innerhalb von drei Monaten nach Versicherungsbeginn liegt.
Keine Wartezeit (Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit) ist z. B. beim Schadenersatzrechtsschutz und beim Straf-Rechtsschutz vorgesehen.
Die Bestätigung des Versicherungsschutzes erfolgt durch die sogenannte Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung. Diese gilt immer nur für eine Instanz.
Sie bezieht sich ausschließlich auf den gemeldeten Sachverhalt und auf die angekündigten rechtlichen Schritte.
Die Deckungssumme sollte in einer allgemeinen Rechtsschutz Versicherung nicht unter 150.000 EUR liegen.
Häufig werden Selbstbehalte in Höhe von 50 bis 200 EUR vereinbart.
Enthalten die Versicherungsbedingungen eine Regelung über einen sogenannte Stichentscheid, hat der Versicherungsnehmer das Recht, einen für ihn bereits tätigen oder noch zu beauftragenden Rechtsanwalt zu veranlassen, gegenüber durch eine günstige Rechtsschutzversicherung substantiiert schriftlich zu begründen, dass die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Erfolg steht und hinreichende Aussicht auf Erfolg verspricht.
Rechtsschutzversicherung
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren gemäß § 14 ARB in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des
Bürgerlichen Gesetzbuches. Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag beim Versicherer angemeldet worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem
Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Versicherten in Textform zugegangen ist. Kein Versicherungsschutz besteht gemäß,
wenn der Rechtsschutzanspruch geltend gemacht wird.
Soweit sie nicht dem Verhältnis des vom VN angestrebten Ergebnisses zum erzielten Ergebnis entsprechen, falls nicht das Gesetz eine abweichende
Kostenverteilung vorschreibt. Ein VN erhebt Klage über 10.000 EUR. Im Prozess schließt er einen Vergleich, nach dem er noch 5.000 EUR bekommt. Wenn er jetzt
sämtliche Kosten übernimmt, zahlt ihm der Rechtsschutzversicherer nur die Hälfte. Denn nur das würde dem Verhältnis des angestrebten zum erzielten Ergebnis.
Ein Mitarbeiter erleidet während der Arbeit einen Unfall mit schweren Gesichtsverletzungen. Gegen den Arbeitgeber wird ein Strafverfahren eingeleitet mit dem
Vorwurf, er habe die einschlägigen Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten. Entscheidend für die Frage des Versicherungsschutzes ist ausschließlich der
von der Staatsanwaltschaft erhobene Vorwurf. Wird z.B. beim Vorwurf des Diebstahls das Verfahren später eingestellt oder wird der VN freigesprochen, besteht
von Anfang an kein Rechtsschutz. Denn Diebstahl kann nur vorsätzlich begangen werden.
Infos zur Rechtsschutzversicherung
Der VN hat Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn er nach Eintritt eines Versicherungsfalls im versicherten Zeitraum im räumlichen Geltungsbereich der ARB
rechtliche Interessen in einer bestimmten versicherten Eigenschaft und auf einem bestimmten Rechtsgebiet wahrzunehmen hat und auch kein Deckungsausschluss
vorliegt. Die Bestätigung des Versicherungsschutzes erfolgt durch die sog. Deckungszusage des Versicherers. Diese gilt immer nur für eine Instanz. Sie
bezieht sich ausschließlich auf den gemeldeten Sachverhalt.
Dazu zählen z.B. beim Sozialgericht Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Erstellung eines ärztlichen Gutachtens. Zeuge ist diejenige Person, die in einem sie
selbst nicht betreffenden Gerichtsverfahren über eigene Wahrnehmungen aussagen soll. Sachverständiger kann jeder Fachmann sein, insbesondere jemand, der
kraft seiner Sachkunde zur Abgabe von Gutachten vor Gerichten oder Behörden berufen ist. Kosten für Zeugen oder Sachverständigengutachten, die der VN selbst
ohne Anordnung des Gerichts in Auftrag gegeben hat.
In ursächlichem Zusammenhang mit Spiel- oder Wettverträgen sowie Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften: Hiermit sind Rechtsverhältnisse aus
Verträgen gemeint, die unter die §§ 762 bis 764 BGB fallen. Unter vergleichbaren Spekulationsgeschäften versteht man sonstige Lieferungsverträge auf
Terminbasis, die lediglich zum Zweck der Spekulation geschlossen wurden, um allein aus den Schwankungen der Börsenkurse oder Marktpreise Gewinn zu erzielen.
Streitigkeiten fallen ebenfalls unter den Ausschluss.
Rechtsschutzversicherung
Aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen: In erster Linie betrifft der Ausschluss folgenden Personenkreis, Vorstandsmitglieder
einer AG, Geschäftsführer einer GmbH, Vorstandsmitglieder einer Stiftung, Vorstandsmitglieder eines eingetragenen Vereins. Personen, denen nur eine
rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht übertragen wurde (z.B. Prokuristen), zählen nicht zum Kreis der gesetzlichen Vertreter. Zweck des Risikoausschlusses ist,
Streitigkeiten aus über die herkömmliche Rechtsschutzversicherung zu decken.
Der zunächst zugesagte Rechtsschutz ist insoweit also aufschiebend bedingt. Der VN hat der Rechtsschutzversicherung dann die Kosten zu erstatten, die dieser
für die Verteidigung wegen des Vorsatzvorwurfes aufgewandt hat. Der Straf-Rechtsschutz umfasst ferner die Verteidigung bei einem sonstigen Vergehen, dessen
vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist, solange dem VN ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen wird. Hierzu zählt vor allem der Tatbestand
der Körperverletzung, aber auch die Gewässerverunreinigung nach § 324 BGB.
Gemäß § 5 ARB erbringt und vermittelt der Versicherer Dienstleistungen zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen und übernimmt die dort im Einzelnen aufgeführten
Kostenpositionen. Der Versicherungsschutz durch die Rechtsschutzversicherung umfasst die gesetzliche Vergütung eines für den VN tätigen Rechtsanwalts. Die gesetzliche Vergütung für die
Tätigkeit eines Anwalts im Inland umfasst die Gebühren und Auslagen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dies sind insbesondere die gesetzlichen
Gebühren des Anwalts, bestimmte Reisekosten sowie Entgelte für Postleistungen.
Tipps zum Versicherungsgebiet Rechtsschutzversicherung
Bei der Rechtsschutzversicherung geht es um die Wahrnehmung rechtlicher Interessen (Verfolgung und Abwehr) aus privatrechtlichen
Schuldverhältnissen aller Art (z.B. Ansprüche aus § 280 BGB) und dinglichen Rechten, soweit dieser Versicherungsschutz nicht in den vorstehend unter den
Leistungsarten enthalten ist. Ein Hausbesitzer streitet sich mit einem Handwerker wegen mangelhaft ausgeführter Reparaturarbeiten. Ein Urlauber verlangt vom
Reiseveranstalter finanzielle Entschädigung wegen Urlaubsmängeln.
Die Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer führt in der Regel der beauftragte Rechtsanwalt. Er fragt z.B. für seinen Auftraggeber an, ob im konkreten
Fall Versicherungsschutz besteht, und bittet um die Erteilung einer Deckungszusage durch den Versicherer. Wird die Deckungszusage erteilt, rechnet der
Rechtsanwalt seine Gebühren meistens direkt mit der Rechtsschutzversicherung ab. In diesem Falle erhält der Mandant keine Honorarrechnung von seinem Anwalt.
Gebühren für die Einholung einer Deckungszusage übernimmt der Rechtsschutzversicherer nicht.
Es erfolgt also keine Addition der Deckungssummen pro Person, sondern eine Addition der Gesamtleistungen. Entsprechendes gilt für Zahlungen aufgrund mehrerer
zeitlich und ursächlich zusammenhängender Rechtsschutzfälle. Der VN verklagt einen Architekten wegen eines fehlerhaften Gutachtens auf Schadenersatz und
klagt zugleich wegen eines darauf beruhenden Grundstücksverkaufs gegen den Verkäufer. Es ist möglich und weitgehend üblich, in der Rechtsschutzversicherung zum Zwecke der
Prämienersparnis einen Selbstbehalt je versicherter Leistungsart zu vereinbaren.
Allgemeines rund um das Thema Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung zählen mittlerweile sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich zu den am meisten verbreiteten Versicherungen.Dies
dürfte maßgeblich darauf zurückzuführen sein, dass angesichts der zunehmenden Verrechtlichung aller Lebensbereiche auch die Bereitschaft steigt, tatsächliche
oder vermeintliche Ansprüche durchzusetzen. Ohne die frühzeitige Einschaltung eines Rechtsanwalts für die Rechtsverfolgung stellt sich die Wahrnehmung
rechtlicher Interessen für viele Personen als schwer einzuschätzendes Wagnis dar.
Der Versicherer sorgt für die Übersetzung der für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des VN im Ausland notwendigen schriftlichen Unterlagen und trägt
die hierbei anfallenden Kosten. Wenn der VN dies wünscht, hat der Versicherer den Übersetzer auszuwählen und zu beauftragen. Bei einer Interessenwahrnehmung
im Inland sind solche Kosten nur zu übernehmen, wenn es sich um Gerichtsauslagen handelt. Muss eine Kaution gestellt werden, um den VN einstweilen von
Strafverfolgungsmaßnahmen zu verschonen, gewährt die Rechtsschutzversicherung ein zinsloses Darlehen.
Die Rechtsschutzversicherung für Nichtselbstständige nach § 26 ARB steht für Nichtselbstständige im privaten und beruflichen Bereich zur Verfügung. Sie bietet dem
Nichtselbständigen die umfangreichste Möglichkeit zur Gestaltung seiner «Rechtsschutzversicherung». Der im Gegensatz zu § 25 ARB eingeschlossene Verkehrs
Rechtsschutz ist auf Landfahrzeuge beschränkt. Der Gesamt-Jahresumsatz aus selbstständiger Tätigkeit darf die Grenze von 6.000 EUR nicht überschreiten,
anderenfalls wandelt sich der Rechtsschutzvertrag in die Einzelrisiken.
Nützliche Informationen über die Rechtsschutzversicherung
Der Risikoausschluss der Rechtsschutzversicherung für Vergehen, die nur vorsätzlich begangen werden können, greift nach LG Saarbrücken (VersR 2003, 238 ff.) bei
der Anklage eines Vergehens der gefährlichen Körperverletzung gemäß §§ 223, 223a StGB a.F. (jetzt § 224 StGB) und späterer Verfahrenseinstellung nicht,
weil bei der gebotenen kundenfreundlichen Auslegung die angeklagte gefährliche Körperverletzung unter die Vergehen einzuordnen ist, die sowohl vorsätzlich
als auch fahrlässig begangen werden können.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der VN die Eigenschaft verliert, an die der Versicherungsschutz anknüpft. Bei Insolvenz des VN liegt kein völliger
Wagniswegfall vor. Vielmehr bleibt das Versicherungsverhältnis bestehen, wobei der Insolvenzverwalter die Möglichkeit der Kündigung hat. Bei teilweisem
Interessewegfall besteht der Versicherungsschutz durch die Rechtsschutzversicherung für die
verbleibenden Wagnisse fort.
Denn bei diesen Ansprüchen soll es sich nicht um Schadenersatzansprüche handeln, sondern um Entschädigungsansprüche aufgrund Aufopferung, deren Sinn und
Zweck darin liegt, ein dem Einzelnen auferlegtes Sonderopfer durch die Allgemeinheit auszugleichen. Die Ausgrenzung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese
auch aus Vertragsverletzungen resultieren, hat vor allem für den Firmen-Rechtsschutz Bedeutung, der - abgesehen von der Rechtsschutzversicherung - keine Deckung für
vertragliche Auseinandersetzungen vorsieht.
Versicherungsfall
Grundsätzlich bestimmt der Zeitpunkt des tatsächlichen oder behaupteten Verstoßes gegen Rechtspflichten den Eintritt des Versicherungsfalls in der Rechtsschutzversicherung. Welcher Versicherer hierbei besonders gut ist, wurde von den Experten im Test unter Rechtsschutzversicherung Stiftung Warentest zu finden, mit den aktuellen Testergebnisse 2026 sowie aus einem Vergleich des vorigen Jahres 2025.
Beispiel
Für bestimmte Rechtsschutz Bereiche gilt eine besondere Definition des Versicherungsfalls. So ist beim Schadenersatzrechtsschutz auf das erste Ereignis, durch das ein Schaden verursacht worden ist oder verursacht worden sein soll, abzustellen.
Um die beste Rechtsschutzversicherung 2026 zum günstigsten Preis zu erhalten, lohnt es sich in jedem Fall vor dem Abschluß einer solchen Versicherungsform einen Rechtsschutzversicherung Vergleich online durchzuführen. Das spart nicht nur Zeit, sondern vor allem auch Geld.