Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz
Versicherungsschutz durch den Landwirschafts- und Verkehrsrechtsschutz im beruflichen Bereich besteht jeweils in den nachfolgend aufgeführten Leistungsarten für jede freiberufliche oder selbstständige Tätigkeit im Rahmen des versicherten land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes.
Arbeitsechtsschutz
Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht
Disziplinar- und Standesrechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Schadenersatz Rechtsschutz
Sozialgerichtsrechtsschutz
Steuerrechtsschutz vor Gerichten
Strafrechtsschutz
Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz für land- oder forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile
Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus selbstständigen Nebenbetrieben (z.B. Fuhrbetrieb, Sägewerk, Gastwirtschaft oder Reitstall) ist nicht in § 27 ARB enthalten und kann nur über die Vertragsformen der § 24 und § 28 ARB versichert werden. Der Vertragsrechtsschutz der Rechtsschutzversicherung besteht im außergerichtlichen und im gerichtlichen Bereich. Er umfasst z.B. den Kauf oder Verkauf landwirtschaftlicher Maschinen oder Produkte.