Rechtsschutzversicherung - Individuelle Zuordnung für den Versicherungsfall
Die ARB 2010 einiger regeln den Versicherungsfallbegriff für bestimmte Rechtsschutzbereiche eigenständig, z.B.:
Schadenersatz Rechtsschutz
Im Schadenersatz Rechtsschutz gilt als Rechtsschutzfall das Schadenereignis, das dem Anspruch zugrunde liegt (Folgeereignistheorie).
Arbeitsrechtsschutz
Im Arbeitsrechtsschutz gilt als Rechtsschutzfall auch bereits eine individuell angedrohte Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Steuerrechtsschutz
Im Steuerrechtsschutz vor Gerichten gilt als Rechtsschutzfall das Datum des strittigen Steuerbescheides.
Sozialgerichtsrechtsschutz
Im Sozialgerichtsrechtsschutz gilt als Rechtsschutzfall im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen bezüglich der Scheinselbstständigkeit das erste Anschreiben der Behörde (gesetzliche Krankenversicherung, Rentenanstalt).
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