Vermieterrechtsschutz
Der Vermieterrechtsschutz (Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz) stellt zum einen eine eigene Vertragsart dar (Rechtsschutz für Eigentümer von Wohnungen und Grundstücken, enthält dann auch die Leistungsart Steuerrechtsschutz vor Gerichten, kann aber auch zu den Paketen der Rechtsschutzversicherung für Nichtselbstständige, Selbstständige, Firmen, Vereine und Landwirtschaft ergänzt werden.
Den umfassendsten Vermieterrechtsschutz für Streitigkeiten im Zusammenhang mit vermieteten Wohnungen, Häusern und Grundstücken bietet § 29 ARB.
Während der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz des § 2c ARB bereits in den Rechtsschutz Kombinationen Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz (§ 27 ARB), Privatrechtsschutz für Selbstständige (§ 23 ARB) und Rechtsschutz für Vermieter (Vermietrechtsschutz) versichert werden kann, umfasst § 29 der allgemeinen Bedingungen zum Vermieterrechtsschutz generell den
Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz sowie den
Steuerrechtsschutz vor Gerichten.
Versicherungsschutz besteht dann gemäß § 2c ARB 2010 jeweils für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Vermieters aus
Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen aller Art und
dinglichen Rechten an Immobilien.