Privat,- Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Selbstständige - Eingeschränkte Regelungen
Für folgende Leistungsarten der Rechtsschutzversicherung bestehen für die Rechtsschutz Form des Privat,- Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Selbstständige einige, folgende Einschränkungen,
Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz - Das zu versichernde Objekt muss vom VN selbst genutzt und im Versicherungsschein bezeichnet werden.
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht - Versicherungsschutz besteht ausschließlich für den privaten Bereich und in Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten.
Steuerrechtsschutz vor Gerichten - Hier wird ebenfalls nur der private Bereich versichert, sodass eine betriebsbezogene Interessenwahrnehmung nicht möglich ist.
Hinweis