Fahrerrechtsschutz - Versicherte Leistungsarten
Folgende Leistungsarten sind im Fahrerrechtsschutz versichert,
Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz
Schadenersatz Rechtsschutz
Steuerrechtsschutz vor Gerichten
Strafrechtsschutz
Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen
Hinweis
Lässt der Versicherungsnehmer ein eigenes Fahrzeug auf sich zu, gewähren ihm die ARB eine Vorsorgeversicherung für den Fall des Erwerbs des Fahrzeugs. Der Fahrerrechtsschutz wandelt sich dann ab dem Zulassungsdatum in einen Fahrzeug-Rechtsschutz um, wobei auch Versicherungsschutz für Streitigkeiten aus dem Erwerb des Fahrzeugs besteht.
Verliert die versicherte Person die Fahrerlaubnis, trägt die Rechtsschutzversicherung kein Risiko mehr. Es handelt sich um eine spezielle Form des Wagniswegfalls. Der Versicherungsvertrag endet dann gemäß § 22 Abs. 6 ARB nach Ablauf von sechs Monaten. Voraussetzung ist die rechtzeitige Anzeige durch den Versicherungsnehmer, spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der Sechs-Monatsfrist. Bei späterer Anzeige endet die Deckung mit Eingang der Anzeige.