Firmenrechtsschutz - Grundbaustein Verkehrsrechtsschutz § 2 Versichertes Risiko
Versicherungsschutz besteht auf der Grundlage der Allgemeine Bedingungen für die Verbundene Firmenversicherung (GKA-VFVB) sowie der nachfolgenden Besonderen Bestimmungen.
Der Versicherungsschutz umfasst folgende Leistungsarten:
1. Schadenersatz Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung beruhen;
2. Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten;
3. Steuerrechtsschutz vor Gerichten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgabenrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten;
4. Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und vor Verwaltungsgerichten;
5. Strafrechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes eines verkehrsrechtlichen Vergehens. Wird rechtskräftig festgestellt, dass der Versicherungsnehmer das Vergehen vorsätzlich begangen hat, ist er verpflichtet, der Rechtsschutzversicherung die Kosten zu erstatten, die dieser für die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines vorsätzlichen Verhaltens getragen hat;
6. Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer Ordnungswidrigkeit.
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