Firmenrechtsschutz - Versicherte Leistungsarten
Im Firmenrechtsschutz werden im Einzelnen folgende Leistungsarten vereint,
Arbeitsechtsschutz
Disziplinar- und Standesrechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz
Schadenersatz Rechtsschutz
Sozialgerichtsrechtsschutz
Strafrechtsschutz
Hinweis
Dem Versicherten ist hier ein Vermögensschaden entstanden, der nicht von § 823 BGB erfasst wird. Soweit der Anspruch gemäß § 6 Entgeltfortzahlungsgesetz auf den Versicherungsnehmer übergegangen ist, würde dies vom Ausschluss des § 3 Abs. 4c ARB erfasst, wonach der Rechtsschutzversicherer keinen Schutz für nach Eintritt des Rechtsschutzfalles übergegangene Ansprüche besteht. Die herrschende Meinung geht aber davon aus, dass der Ausschluss hier nicht greift.
Tipp