Verkehrsrechtsschutz - Versicherte Leistungsarten
Der Verkehrsrechtsschutz enthält folgende der in § 2 ARB aufgeführten Leistungsarten:
Schadenersatz Rechtsschutz
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Erfasst werden hier vertragliche Ansprüche aus Vermietung, Verwahrung, Reparatur oder Verkauf des Fahrzeuges, ebenso der Kaufvertrag über das zu erwerbende Folgefahrzeug.
Steuerrechtsschutz vor Gerichten
Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen
Strafrechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz
Wird dem Versicherungsnehmer vorgeworfen, während der Fahrt mit einem versicherten Fahrzeug ein nicht verkehrsrechtliches Vergehen oder eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben; die nur zufällig während der Fahrt verwirklicht worden ist, dann besteht kein Versicherungsschutz.
In der Leistungsart Vertrags- und Sachenrecht besteht auch Deckung für sog. Erwerbsverträge. Dies sind Verträge, mit denen der Erwerb von Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern zum nicht nur vorübergehenden Eigengebrauch bezweckt wird.
Gemäß § 21 Abs. 5 ARB kann der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht ausgeschlossen werden. Die Rechtsschutzversicherung macht nicht selten von dieser Möglichkeit Gebrauch.
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