Privatrechtsschutz für Selbstständige - Versicherte Leistungsarten
Kein Versicherungsschutz besteht für eine versicherte Person in ihrer Eigenschaft als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer oder Fahrer eines zulassungspflichtigen Motorfahrzeuges zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie eines Anhängers. Somit sind unter anderem Streitigkeiten aus einem fehlgeschlagenen Erwerbsvertrag über ein Kfz, bei dem der Versicherungsnehmer noch nicht Eigentümer oder Halter geworden ist, in der Rechtsschutzversicherung nicht versichert.
Übersicht der im Privatrechtsschutz für Selbstständige enthaltenen Leistungsarten,
Arbeitsechtsschutz
Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht
Disziplinar- und Standesrechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Schadenersatz Rechtsschutz
Sozialgerichtsrechtsschutz
Steuerrechtsschutz vor Gerichten
Strafrechtsschutz