Berufsrechtsschutz - Versicherte Leistungsarten
Der Versicherungsschutz im Berufsrechtsschutz für nichtselbstständige Privatpersonen umfasst im einzelnen folgende Leistungsarten,
Arbeitsechtsschutz
Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht
Disziplinar- und Standesrechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Sozialgerichtsrechtsschutz
Steuerrechtsschutz vor Gerichten
Strafrechtsschutz
Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen
Die Verwaltung eigenen Vermögens ist regelmäßig nicht als selbstständige Tätigkeit anzusehen. Ausnahmen von dieser Regel werden allerdings schon bei außergewöhnlich großem Umfang des Vermögens, der Einrichtung eines speziellen Verwaltungsbüros oder spekulativem Einsatz des Vermögens gegeben sein.
Ebenso wie beim Berufsrechtsschutz für Selbständige ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit dem motorisierten Verkehr ausgeschlossen. Wird der VN jedoch als Beifahrer bei einem Verkehrsunfall verletzt und macht er deswegen Schadenersatzansprüche gegenüber der Rechtsschutzversicherung geltend, so besteht im Rahmen des Allgemeinen Schadenersatz Rechtsschutz Deckung, da der VN in keiner der in § 25 ARB genannten Eigenschaft betroffen ist.