Rechtsschutzversicherung - Leistungsarten
Die Rechtsschutzversicherung bietet keine pauschale Deckung für alle möglichen Arten von Rechtsstreitigkeiten. Vielmehr ist der Versicherungsschutz auf bestimmte Rechtsgebiete ausgerichtet, die erfahrungsgemäß für die Mehrheit der Rechtsuchenden relevant sind, und bestimmt innerhalb dieses Rahmens den aus der Sicht der Rechtsschutzversicherung möglichen Deckungsumfang.
Der § 2 ARB listet diese Bereiche, die in unterschiedlichen Konstellationen im Rahmen der Rechtsschutzformen kombiniert werden können, im Einzelnen auf.
Hier finden Sie eine Übersicht der Leistungsarten, welche in der Rechtsschutzversicherung entweder einzeln, oder als Kombination mit verschiedenen Rechtsschutz Formen abgeschlossen werden können.
Arbeitsrechtsschutz
Beratungsrechtsschutz im Familien,- Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
Disziplinar- und Standesrechtsschutz
Ordnungswiedrigkeiten Rechtsschutz
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Schadenersatz Rechtsschutz
Sozialgerichtsrechtsschutz
Strafrechtsschutz
Steuerrechtsschutz vor Gerichten
Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen
Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
Zusätzliche Leistungsarten
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